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Die Jagdpläne

Schon bald will das Land neue jagdbare Tierarten festlegen. Die Details. Und: 2015 als das Jahr der Rückschläge.

von Heinrich Schwarz

Laut Landesrat Arnold Schuler wird es nur noch einige Wochen dauern, bis sich der Ministerrat in Rom mit Südtirols Kompetenzen im Jagdbereich befassen wird. Anfang Februar hatte die Zwölferkommission eine Durchführungsbestimmung angenommen, wonach Südtirol und das Trentino selbst festlegen können, welche Tiere jagdbar sind. Der Ministerrat muss die Durchführungsbestimmung genehmigen.

Für Südtirol wäre die neue autonome Zuständigkeit ein großer Durchbruch. Denn die rigiden Bestimmungen des Staates machen seit Jahren zu schaffen. Schuler weiß genau, was sofort zu ändern ist: Murmeltiere und Steinwild werden als jagdbare Tierarten eingestuft. Angedacht ist eine Änderung auch beim Dachs.

Doch der Reihe nach:

Das Murmeltier gehört in Italien zu den geschützten Wildarten. Doch der Bestand hat sich in 50 Jahren verfünffacht – und Bergbauern beklagen zunehmend Schäden auf den Almwiesen und an Infrastrukturen. Mit alljährlichen Sonderdekreten im Spätsommer erlaubt der Landesrat zwar Abschüsse in Problemrevieren, doch Rekurse von Tierschützern führen innerhalb weniger Tage zum Stopp durch das Verwaltungsgericht. Im Vorjahr wurde der Abschuss von 958 Murmeltieren erlaubt. 608 Tiere konnten vor der Aussetzung erlegt werden.

„Wird die Durchführungsbestimmung genehmigt, werden wir sicher ein Konzept vorlegen, wobei es weniger um jagdliche Überlegungen geht, sondern vielmehr darum, die Konflikte mit der Landwirtschaft in den Griff zu kriegen“, erklärt Andreas Agreiter, Direktor im Amt für Jagd und Fischerei.

Beim Steinwild sind Maßnahmen angedacht, da die Bestände kontinuierlich steigen. Weil die Tiere in den Nachbarländern bejagt werden, ergeben sich am Alpenhauptkamm große Unterschiede. „Ich kann mir – anders als in Österreich, wo wie beim Gamswild der jährliche Zuwachs abgeschöpft wird – eine vorsichtige Nutzung vorstellen. Es bleibt weiterhin ein Ziel, dass sich das Steinwild in Südtirol noch weiter ausbreitet. Allerdings ist es nicht sinnvoll, wenn es bestimmten Gebieten eine zu starke Vermehrung gibt“, so Agreiter, der erklärt: „Bei einer höheren Dichte ist die Verbreitungsgefahr von Krankheiten höher. Steinwild ist sehr anfällig. Zudem besteht die Gefahr, dass das Steinwild das Gamswild von bestimmten Lebensräumen verdrängt. Aktuell können nur kranke, nicht überlebensfähige Steinböcke entnommen werden.

Beim Dachs ist die Priorität nicht so hoch wie bei Murmeltier und Steinbock. Möglich sind deshalb Dekrete für zielgerichtete Entnahmen in Problemzonen. Konkrete Pläne für den Marder gibt es nicht. „Die Probleme gibt es vor allem im städtischen Bereich, wo Schießen schwierig ist“, sagt Landesrat Arnold Schuler.

Bildschirmfoto 2016-03-04 um 17.18.45Bei anderen Problemtieren steht für das Land derzeit kein gesetzlicher Spielraum in Aussicht. Gemeint sind Tierarten, die schon jagdbar sind, jedoch nur in bestimmten Zeiträumen. Bestes Beispiel ist der Fuchs: Die Jagdzeit beginnt erst im Herbst und endet im Winter – doch die Geflügelrisse ereignen sich hauptsächlich im Sommer. Schulers Sonderdekret im August des Vorjahres hielt gerade einmal fünf Tage, bevor das Verwaltungsgericht einschritt. 238 Füchse konnten in dieser Zeit erlegt werden.

„Das Sonderdekret war gut dokumentiert und begründet. Wir warten noch auf ein effektives Urteil des Gerichts. Sollte es positiv sein, haben wir gute Chancen, dass künftige Dekrete halten“, meint Amtsdirektor Andreas Agreiter. Er hofft unabhängig davon, dass die Jagdzeiten für autonome Provinzen nicht mehr so stark reglementiert werden.

Dieselbe Problematik wie beim Fuchs gibt es bei diversen Vogelarten, die nur im Herbst und teilweise im Winter bejagt werden dürfen. Im Vorjahr wurden erstmals auch die Vogelabschussdekrete von der Tierschutzorganisation LAV angefochten. Betroffen sind Aaskrähen, Ringeltauben, Amseln, Eichelhäher, Singdrosseln und Wacholderdrosseln (siehe Grafik). Sie sorgen für Schäden in der Landwirtschaft. Der Bauernbund fordert Entschädigungen, doch das ist rechtlich nicht möglich.

Beim Kormoran, der die Fischer zur Weißglut bringt, ist es möglich, maximal zehn Tiere pro Winter abzuschießen. Dieses Dekret wird nicht angefochten. Das Land hofft jedoch, dass sich andere Regionen in Norditalien an dieser Entnahme beteiligen. „Sonst löst sich das Problem nicht“, so Agreiter. Heuer seien zwar nicht so viele Kormorane im Lande, „aber das kann sich schnell ändern.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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