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Der zweite Prozess

Brigitta Steger Oberkofler

Brigitta Steger Oberkofler

Im verkürzten Verfahren gegen Johann Paul Oberkofler wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau Brigitta Steger wird Star-Psychiater Reinhard Haller als Zeuge aussagen.

Von Thomas Vikoler

„Ich habe meine Frau mehrmals zum Sex gezwungen“. Das gab Johann Paul Oberkofler, 55, den Ermittlern im Verhör nach der Bluttat von Luttach zu Protokoll. Oberkofler, Verkaufsleiter einer Fensterfirma, hatte in den frühen Morgenstunden des 27. November 2012 seine 46-jährige Ehefrau Brigitta Steger mit einer Ahle und einem Maurerhammer schwer verletzt.

Brigitta Steger liegt seitdem im Koma.

Wegen des Mordversuchs ist Oberkofler inzwischen zu 18 (verkürztes Verfahren in der Vorverhandlung bzw. zehn Jahren Haft (Berufungsverfahren am Oberlandesgericht) verurteilt worden. Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft haben Rekurs bei der Kassation eingelegt.

Reinhard Haller

Reinhard Haller

Wegen der mutmaßlichen sexuellen Gewalt und Misshandlungen gegen die Ehefrau hat Staatsanwältin Luisa Mosna ein getrenntes Verfahren eingeleitet.

Gestützt wird die im vergangenen Sommer erfolgte Anklage auf Oberkoflers eigene Verhöraussagen nach der Bluttat und ein Interview der TAGESZEITUNG mit einer Tochter des Mannes.

Sie hatte dort von physischen Attacken ihres Vaters gegen die Mutter gesprochen. Die Ermittler haben zu den Vorwürfen auch einige Freundinnen Brigitta Stegers angehört.

All diese Beweismittel bilden die Grundlage für das verkürzte bedingte Verfahren, das die Verteidiger Paolo Fava und Beniamino Migliucci bei der gestrigen Vorverhandlung am Landesgericht für Oberkofler beantragt haben.

Richter Emilio Schönsberg stimmte auch einer Anhörung des österreichischen Star-Psychiaters Reinhard Haller als Zeugen zu. Haller war als Parteiengutachter im Verfahren wegen Mordversuchs zum Schluss gekommen, dass Oberkofler zum Tatzeitpunkt teilweise zurechnungsfähig war.

Eine These, die im Berufungsverfahren vom Gerichtsgutachter, dem Aachner Psychiatrie-Professor Henning Sass, bestätigt wurde. Deshalb reduzierte das Oberlandesgericht die Haftstrafe um acht Jahre.

Auch im Vergewaltigungsverfahren rechnen die Verteidiger offenbar mit einer milden Strafe bzw. einem Freispruch. So soll Gutachter Haller u.a. dazu befragt werden, ob Oberkoflers Selbstbezichtigung nach dem Mordversuch als Beweismittel verwertbar ist – und ob der Beschuldigte auch während der sexuellen Gewalt nicht voll zurechnungsfähig war.

Staatsanwältin Luisa Mosna hält eine Anhörung Hallers (und das Sass-Gutachten, das am Mittwoch ebenfalls in den Prozessakt einfloss) für überflüssig.

Die nächste Verhandlung findet am 30. März statt, das Urteil gegen Oberkofler, der sich in einem Heim im Veneto in Hausarrest befindet, soll noch vor dem Sommer fallen.

 

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