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Grüne gegen „Duce“-Wein

Grüne gegen „Duce“-Wein

Trotz des Verbots der faschistischen und nationalsozialistischen Wiederbetätigung blüht der Handel mit rechtem „Merchandising.“ Für die Grünen ein Anlass für neue Sanktionen.

Im Laufe der Woche wird der Südtiroler Landtag den grünen Begehrensantrag behandeln, der die Südtiroler Abgeordneten und Senatoren darum ersucht, die parlamentarische Gesetzesvorlage gegen faschistische und nationalsozialistische Wiederbetätigung und „Merchandising“ entsprechender Artikel zu unterstützen. In Deutschland sind NS-Wiederbetätigung und entsprechende Symbole streng verboten, als Ausdruck eines Rechtsbewusstseins und einer Verantwortungshaltung, die die Lasten der deutschen Geschichte und die daraus resultierenden Verpflichtungen in vollem Umfang anerkennt und aktiv gegen jede Form der rechtsextremen Renaissance eintritt.

Auch in Italien ist faschistische Wiederbetätigung grundsätzlich verboten, vor allem bleibt die Wiedergründung einer faschistischen Partei durch die Verfassung untersagt. Das Scelba-Gesetz stellt alle Versuche unter Strafe, die aufgelöste faschistische Partei wieder zu reaktivieren, das Mancino-Gesetz richtet sich gegen rassistische Äußerungen.

Trotz dieses gesetzlichen Rahmens aber bleiben die Verwendung des „Römische Grußes“ oder der Verkauf von Gegenständen, die den „Duce“ oder das faschistische Regime rühmen, weiterhin unsanktioniert. Mehr noch: Trotz eines Urteils des Kassationsgerichtshofes wurden sogar Veroneser Fußballfans, die bei einer Partie gegen Livorno den „Römischen Gruß“ entboten, straffrei gestellt.

Auch im Mussolini-Geburtsort Predappio prosperiere der „Duce“-Kult in nicht nur peinlichem, sondern sogar obszönem Ausmaß. In Italien und in Südtirol sind Mussolini-Weine und -kalender problemlos zu erwerben.

Nun haben drei Abgeordnete des Partito Democratico, Marco Di Maio, Tiziano Arlotti und Enzo Lattuca, mit 30 weiteren Mitunterzeichnenden einen Gesetzesentwurf (Nr. 3295) eingebracht, der durch einen Zusatzartikel zum Scelba-Gesetz von 1952 wirkungsvolle Abhilfe verspricht. Die Initiative der drei Abgeordneten ist, laut Grünen Abgeordneten, nicht nur aus dem Grund begrüßenswert, da sie das Strafrecht in Übereinstimmung mit der Verfassung zu bringen sucht, sondern auch deshalb, weil sie jener Haltung entgegen tritt, die den Gegensatz von Faschismus und Antifaschismus zum überflüssigen Relikt der Vergangenheit und des Zeitalters der Ideologien abwertet.

Zugleich wäre die Verabschiedung ein wichtiges Signal gegen die Banalisierung und Verharmlosung, die im Hinblick auf Neofaschismus und -nazismus vielfach um sich gegriffen hat. Insbesondere in Südtirol sind historische Sensibilität und Rechtsempfinden in besonderem Maße gefordert, um der doppelten Herausforderung zu begegnen, die Faschismus und Nationalsozialismus für unser Land bedeutet haben.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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