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Ewiges Warten

In Südtirol mahlen die Mühlen langsam: Bürger warten bei Verwaltungsverfahren über 1.825 Tage auf einen Abschluss.

Albert Wurzer und Sepp Noggler

Albert Wurzer und Sepp Noggler

(mat) Nicht nur die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Auch die öffentliche Verwaltung und der Gesetzgeber lassen gut und gerne Jahre auf die Erledigung von Bürgeranliegen warten. Der Abgeordnete Sepp Noggler hat vor einem Jahr in einer Landtagsanfrage die Landesregierung auf eine Gesetzeslücke beim Verfahren für die Verwaltungsstrafen aufmerksam gemacht. Denn: Gut und gerne 5 Jahre warten Bürger auf das Ende des Verfahrens.

„Ich habe letzthin vermehrt Sprechstundenfälle erlebt, in denen mehrere Hundert Tage vergangen sind, bis über die Einwände der Bürger zu Verwaltungsstrafen entschieden worden ist. Beim letzten Fall konnte ein Bürger gar erst nach 1.797 Tagen seine Stellungnahme vorbringen (siehe Anlage). Logisch, dass fast fünf Jahre nach der Vorhaltung das Erinnerungsvermögen eingeschränkt ist“, erzählt der Abgeordnete Sepp Noggler.

„Eindeutig viel zu lange“, meint Noggler. Deshalb hat er schon vor über einem Jahr die Landesregierung gebeten, in der Sache endlich tätig zu werden. „Geschehen ist aber im vergangenen Jahr seitens der Landesregierung nichts.“

Deshalb hat Noggler letzthin gemeinsam mit dem Abgeordneten Wurzer einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Gesetzeslücke zu schließen. „Die Situation ist sonst für den Bürger abstrus: Die Verwaltung sagt, im Gesetz stehe keine Frist, deshalb könne man sich bis zur Verjährungsfrist von 1.825 Tagen Zeit lassen. Und die Landesregierung sagt, man `müsse bestrebt sein´, diesen Umstand abzustellen. Aber in den Gesetzentwürfen der Regierung im vergangenen Jahr ist keine diesbezügliche Initiative in Sicht“, merken die beiden Abgeordneten an.

Deshalb haben Noggler und Wurzer im Oktober 2015 einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem sichergestellt werden soll, dass innerhalb von 120 Tagen die Verfahren zu Verwaltungsstrafen abgeschlossen sein müssen.

Der Gesetzentwurf Nr. 55/XV ist am Montag im zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt worden, unter Widerstand der Landesregierung und der Ämter: „Es finden sich alle möglichen Positionen in der Diskussion. Von der Idee, 1.825 Tage wären schnell genug, um ein Verfahren abzuschließen, bis zu unserer, dass maximal ein paar Monate für die Behandlung eines Falles ausreichend lang sind.“ Bis zur Behandlung des Gesetzes im Landtag sei laut den Abgeordneten nun genügend Zeit, um sich auf eine angemessene Frist zu einigen.

„Wir stellen aber fest, dass sich Landesrätin Deeg prinzipiell 30 Tage für den Abschluss aller Verwaltungsverfahren wünscht, aber im selben Atemzug als Ausnahme zur Regel mehrere Jahre als angemessen findet.“ Da passe Prinzip und Ausnahme zur Regel nur schwer zusammen.

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