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„Ein Schlendrian-Betrieb“

Sind die über zehn Jahre verspäteten Mahnungen des Sanitätsbetriebs rechtsgültig? Walther Andreaus von der Verbraucherzentrale Südtirol im Interview.

TAGESZEITUNG: Herr Andreaus, was ist dagegen einzuwenden, dass der Sanitätsbetrieb seine Rechnungen eintreibt?

Walther Andreaus: Wenn Betriebe ihre Rechnungen nicht bezahlen, erhalten sie normalerweise innerhalb von einer Monat eine Mahnung. Hier sprechen wir teilweise von Rechnungen aus dem Jahr 2004, noch dazu ausgestellt von einem anderen Betrieb. Mit ordentlicher Führung hat das nichts zu tun, das kann sich nur ein Schlendrian-Betrieb leisten. Viele Menschen können überhaupt nicht nachvollziehen, wie ihnen geschieht. Zuerst wird ihnen keine Rechnung ausgestellt und zehn Jahre später droht man mit Zwangseintreibung.

Die Verbraucherzentrale spricht von möglichen Verjährungen.

Freilich sind manche Rechnungen verjährt, die müssen auch nach Auskunft des Sanitätsbetriebes nicht gezahlt werden. Nur: Auch wenn das am Telefon gesagt wird, ist das rechtlich nicht bindend.

Wie sollen die Bürger auf die Mahnungen reagieren?

Die Bürger sollten Details einfordern, eine Kopie der Rechnung, der Mahnung und der Verwaltungsunterlagen. Ist der Betrag tatsächlich geschuldet, muss man zahlen, sonst eben nicht. Aber dass die Leute jetzt selbst aktiv werden müssen, ist nicht in Ordnung.

Wie könnte ein „angemessener Lösungsvorschlag“ ausschauen?

Der Sanitätsbetrieb hat sich die Suppe eingebrockt, jetzt muss er sie auslöffeln. Jede Mahnung muss überprüft und den Leuten transparent übergeben werden. Jeder muss nachvollziehen können, was er bezahlt. Das würde ich mir als Minimalleistung erwarten.

Interview: Anton Rainer

LESEN SIE ALLE HINTERGRÜNDE IN DER PRINT-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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