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Gerettete Posten

Die Regierung Renzi schafft die Verwaltungsräte in den Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung ab. Wie Südtirols Verwaltungsräte mit einer Ausnahmeregelung gerettet wurden.

von Matthias Kofler

Matteo Renzi plant eine einschneidende Reform der öffentlichen Verwaltung: Wie die Tageszeitung „La Repubblica“ am Montag berichtete, wird die italienische Regierung in der kommenden Woche ein Gesetzesdekret verabschieden, das die Abschaffung der Verwaltungsräte in allen Gesellschaften und Körperschaften mit öffentlicher Beteiligung vorsieht. Betroffen sind demnach alle Gesellschaften, an denen der Staat, die Regionen oder die Gemeinden beteiligt sind.

Ausgenommen von der Reform sind lediglich die börsennotierten Gesellschaften wie Eni, Enel und die Post sowie Körperschaften, die „aus verwaltungstechnischen Gründen“ auf den Verwaltungsrat nicht verzichten können. Letztere muss die Regierung jedoch per Gesetzesdekret eigens festlegen.

Laut nationalem Statistikinstitut ISTAT weist Italien (Stand 2013) insgesamt 7.767 öffentliche Gesellschaften bzw. Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung auf. 250 davon sind in der Provinz Südtirol angesiedelt.

Das 18-seitige Dekret der Regierung Renzi hält noch eine weitere Überraschung bereit: Demnach werden die abgeschafften (drei- bis fünfköpfigen) Verwaltungsräte von einem einzigen Generalverwalter abgelöst. Die Funktion des Generalverwalters soll entweder der Regionalpräsident (im Falle von regionalen Beteiligungen an der Gesellschaft) oder der Bürgermeister (örtliche Körperschaften) übernehmen.

Brisant: Die 250 öffentlichen Gesellschaften in Südtirol sind von der italienischen Reform nicht betroffen. „Wir waren schneller als die Regierung“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Der Hintergrund: Im Stabilitätsgesetz 2016 hat die Landesregierung eigens einen Passus eingefügt, der die Gesellschaften mit Landes- bzw. Gemeindenbeteiligung von der nationalen Regelung ausnimmt – „vorausschauend auf den massiven Eingriff, den die Regierung auf staatlicher Ebene nun vornehmen wird“, wie Kompatscher betont.

Der heiße Draht zum Ministerpräsidenten hat sich also wieder ausgezahlt. Viele der nicht schlecht verdienenden Verwaltungsräte im Lande können aufatmen.

Dass das Land mit seinem Gesetz in die staatliche Kompetenz eingreifen könnte, glaubt Kompatscher nicht. Der LH verweist auf ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2008, mit dem das Landes-Verwaltungsgesetz Nr. 12 von 2007 – und damit die auch die (primäre) Gesetzgebungskompetenz des Landes – bestätigt wurde.

SVP-Senator Karl Zeller erläutert hierzu: „Wir haben nicht nur den Artikel 8 des Autonomiestatuts, der die primäre Kompetenz des Landes in der Ordnung der öffentlichen Dienste festschreibt, sondern auch das Prinzip, dass der Staat in den Sonderautonomien keine so weitreichenden Detailregelungen vornehmen kann, wie es hier der Fall wäre.“

Was sieht die Landesregelung konkret vor? Anders als in den anderen italienischen Regionen werden die Verwaltungsräte nicht beseitigt. Stattdessen entscheiden das Land und die Gemeinden autonom darüber, welche Kontrollgremien sie aufrecht erhalten und welche sie abschaffen wollen. Es gibt auch keine Pflicht zur Fusion von kleinen, defizitären Körperschaften. Die Gemeinden sind jedoch verpflichtet, in einem Programm festzuhalten, warum die Gesellschaften und Körperschaften im öffentlichen Interesse arbeiten. „Wir verfolgen mit dem Landesgesetz im Grunde dieselben Ziele wie der Staat“, sagt Kompatscher, „nämlich Einsparung, Verschlankung und Effizienzsteigerung. Nur bleibt es uns selbst überlassen zu entscheiden, wie wir diese Ziele erreichen wollen.“

Die „Extrawurst“ für Südtirol bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass alle 250 Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung aufrechterhalten bleiben. Der LH verweist in dem Zusammenhang auf die 40 Tochtergesellschaften des neu gegründeten Energieriesen Alperia, die zusammengeführt werden sollen. Das Motto lautet: „Synergien schaffen.“ Durch die Zusammenlegung von BLS, TIS, EOS und SMG zur neuen Dienstleistungsgesellschaft IDM habe man bereits Verwaltungsräte einsparen können. Oder auch bei der Eingliederung des des Safety Parks in die Südtiroler Transportstrukturen AG.

Keine Ausnahme für Südtirol gibt es hingegen bei der staatlich verordneten Gehaltsobergrenze für die Manager von öffentlichen Gesellschaften. Diese dürfen künftig nicht mehr als 240.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Laut Kompatscher erfüllt das Land schon jetzt weitestgehend diese Voraussetzung. Einzig der Generaldirektor von Alperia, Johann Wohlfahrter, verdient mehr als 240.000 Euro. Dies sei aber für ein Unternehmen mit 1.000 Angestellten und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro durchaus vertretbar, vor allem dann, wenn man den Vergleich mit privaten Unternehmen ziehe.

Neben dem Alperia-Generaldirektor wird die Gehaltsobergrenze derzeit nur im Bereich des ärztlichen Personals überschritten. Auch hierfür hat das Land im Haushaltsgesetz eine Ausnahmeregelung gebastelt, die eine 20-prozentige Aufstockung der Obergrenze vorsieht. „Allerdings gilt dies nur für ärztliches Personal mit laufenden Verträgen – und nicht für das Verwaltungspersonal“, betont der LH.

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