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Deegs Bilanz

Deegs Bilanz

Für die Landesverwaltung war das abgelaufende Jahr besonders ereignisreich. Waltraud Deeg blickt auf die wichtigsten Neuerungen zurück.

Landesrätin Waltraud Deeg – unter anderem zuständig für das Landespersonal und die Organisation der Verwaltung – hält Rückblick auf das zu Ende gehende Jahr: Dieses stand im Zeichen von Personalordnung und Gesetz zur offenen, digitalen Verwaltung.

„Das Jahr 2015 wird aus Sicht der Verwaltung von zwei gewichtigen Gesetzesvorhaben umklammert: die neue Personalordnung des Landes und nun der Gesetzentwurf zur offenen, digitalen Verwaltung. Das gemeinsame Ziel beider Initiativen und der weiteren in diesem Jahr getroffenen Maßnahmen ist es, unsere Landesverwaltung noch effizienter, innovativer und damit zukunftsfit zu machen“, berichtet die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg.

Zwischen Januar und Mai lag der Fokus auf der neuen Personalordnung. Am 13. Januar wurde der Gesetzesentwurf von der Landesregierung gutgeheißen, am 8. Mai nach der Generaldebatte im Landtag definitiv verabschiedet. Vier Grundsätze stehen im Vordergrund: das gute Zusammenspiel zwischen den Generationen, die Koppelung der Entlohnung an die Leistung, mehr Mobilität und Flexibilität als Chance für persönliche Weiterentwicklung sowie der soziale Auftrag der Landesverwaltung. Für Personallandesrätin Waltraud Deeg ist das neue Gesetz eine wichtige Errungenschaft:

„Es ist gelungen, eine solide gesetzliche Grundlage zu schaffen und unsere autonomen Kompetenzen im Personalbereich sicherzustellen“. Die neue Personalordnung wurde unter der Federführung des langjährigen Personalchefs Engelbert Schaller ausgearbeitet, der im März 2015 nach 38 Jahren im Landesdienst in den Ruhestand getreten ist.

Das Jahr 2015 stand außerdem im Zeichen der Verwaltungsinnovation. So gab es im März eine Fortbildungs-Offensive mit 13 Workshops, an der sich mehr als 360 Führungskräfte und leitende Angestellte der Landesverwaltung das nötige Know-how aneigneten, um die Performance-Pläne zu erstellen.

Im März wurde auch der fünfköpfige Ausgabenausschuss ernannt. Luca Bisio, Thomas Koler, Ines Pellegrini, Kurt Promberger und Martin Steinmann sind die Fachleute mit dem Auftrag, Südtirols Landeshaushalt konsequent zu durchforsten und Sparpotenzial ausfindig zu machen. Nach Einsparungspotential wird zudem über die interne Aufgabenkritik gesucht – ein System, mit dem im Laufe des Jahres rund 1.500 einzelne Leistungen der Landesverwaltung erhoben und auf ihre Notwendigkeit hinterfragt worden sind. „Dieses System macht uns auf Doppelgleisigkeiten aufmerksam und erhebt Verbesserungsmöglichkeiten von innen“, so Landesrätin Deeg.

Im Herbst wurden nach einem fünfjährigen Stillstand die Kollektivvertragsverhandlungen im Bereich des öffentlichen Dienstes mit den Gewerkschaften wieder aufgenommen. Landesrätin Deeg nennt die Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse befristet Bediensteter in der öffentlichen Verwaltung als wichtige Priorität. Am 22. Dezember gibt die Landesregierung grünes Licht zur Unterzeichnung des Bereichsvertrages, der innerhalb 2018 die Ausschreibung von Wettbewerben für all jene Landesbedienstete vorsieht, die bisher keine Möglichkeit hatten, an Wettbewerbsverfahren teilzunehmen. In der Zwischenzeit können die befristeten Arbeitsverträge auch über das gesetzlich vorgeschriebene zeitliche Limit von 36 Monaten hinaus verlängert werden.

„Damit verhindern wir, dass Landesbedienstete auf einer freien Stelle mit einem befristeten Vertrag ihre Arbeit verlieren und bieten die Chance, das prekäre Arbeitsverhältnis durch Wettbewerb innerhalb 2018 in ein unbefristetes umzuwandeln“, so Deeg.

An sechs Abenden im Oktober hat sich Personallandesrätin Waltraud Deeg mit den Bediensteten der Kindergärten getroffen, um deren Anliegen und Vorschläge einzuholen.

„Die Situation des Kindergartenpersonals ist momentan komplex: Die personalrechtlichen Rahmenbedingungen sind entstanden, als die Anforderungen an diesen Beruf völlig andere waren. Nun geht es darum, die dringlichsten Anliegen anzugehen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten“, erklärt die Landesrätin. Die gesammelten Punkte werden nun auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft und auf politischer Ebene diskutiert. Ein erstes Ergebnis ist die Möglichkeit der Erhöhung der Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse bis auf 120 Prozent des vorgesehenen Stellenkontingentes. Dieser Vorschlag von Landesrätin Deeg wurde in das Stabilitätsgesetz aufgenommen, welches kurz vor Weihnachten verabschiedet wurde.

Als zweites wichtiges Gesetz im Bereich der öffentlichen Verwaltung hat die Landesregierung in der letzten Dezembersitzung 2015 den Gesetzentwurf zur offenen, digitalen Verwaltung verabschiedet. Dieser sieht eine umfassende Anpassung des bestehenden Landesgesetzes Nr. 17 aus dem Jahr 1993 vor. Zahlreiche Neuerungen sollen die Verwaltungsverfahren vereinfachen und beschleunigen sowie Transparenz, Unparteilichkeit und Nachvollziehbarkeit garantieren. Als Durchbruch bezeichnet Landesrätin Deeg die Einführung einer einheitlichen Frist von 30 Tagen für die Durchführung aller Verwaltungsverfahren. Ein wichtiges Hilfsmittel dabei sind die digitalen Technologien.

„Der neue Gesetzestext geht von dem Grundsatz aus, dass die Verwaltung im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht und nicht umgekehrt“, betont die Landesrätin. Dabei sei die Digitalisierung ein bedeutender Wegbereiter für klare, bürgernahe und nachvollziehbare Verwaltungsverfahren.

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