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Das Gemeinden-Abkommen

Das Gemeinden-Abkommen

Auf 373,5 Millionen Euro beläuft sich die Gemeinden-Finanzierung für das Jahr 2016. Die Vereinbarung wurde nun unterzeichnet.

Einen Betrag von 373,5 Millionen Euro stellt das Land den Südtiroler Gemeinden zur Verfügung. Das sieht eine Vereinbarung zwischen Land und Gemeindenverband vor. Landeshauptmann Arno Kompatscher, Gemeinden-Landesrat Arnold Schuler und der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, haben am Mittwoch mit ihrer Unterschrift das Abkommen besiegelt.

„Dies ist der erste Schritt einer neuen Vorgehensweise bei der Zuteilung der Geldmittel“, erklärten Schuler und Kompatscher, „da nicht mehr ausschließlich die Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden, sondern auch jene Schätzungen mit einfließen, die berechnen, wie viel die Gemeindeverwaltungen durch Steuern wie die GIS oder aus dem Energiebereich einnehmen werden.“ Dank der Haushaltsharmonisierung bezieht sich das Abkommen auf den Dreijahreszeitraum von 2016 bis 2018. Für das bevorstehende Haushaltsjahr 2016 steht ein Betrag von 373.528.000 Euro zur Verfügung. Davon dienen 169 Millionen der Abdeckung von laufenden Ausgaben. 142 Millionen werden für Investitionen bereitgestellt.

Im Grunde handle es sich, so Landesrat Schuler, um die Finanzierung der Gemeinden in Form eines Verlustbeitrags, wodurch die in den letzten Jahren entstandene Verschuldungkünftig vermieden werden solle. Eine weitere Neuerung der Finanzvereinbarung stellt die Möglichkeit dar, dass die Gemeinden für die Tätigung von Investitionen, die eine sofortige Verfügbarkeit von Geldmitteln erforderlich machen, um einen Vorschuss auf die darauffolgenden Jahre ansuchen können. Im Rahmen der Vereinbarung hat das Land auch die Kosten für die Verwaltung der Agentur für die Verfahren übernommen. Insgesamt handelt es sich dabei um einen Betrag von ca. 450.000 Euro, für den nun das Land aufkommt, um die Südtiroler Gemeindeverwaltungen weiter zu entlasten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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