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„Ungerechter Profit“

 

Gericht Stocker pircherDie Kassation begründet, warum sie die Schuldsprüche gegen Klaus Stocker und Franz Pircher für rechtskräftig erklärt hat. Und warum auch der inzwischen zweitinstanzlich freigesprochene Maximilian Rainer am Betrug gegen die SEL beteiligt war.

von Thomas Vikoler

Widersprüchliche Rechtsprechung nennt man so etwas.

Die einen werden wegen mehr oder weniger derselben Vorwürfe verurteilt (Klaus Stocker und Franz Pircher), der andere (Maximilian Rainer) freigesprochen. So ist die momentane Lage in der Causa Stein an Stein I um den Nicht-Kauf des ominösen Kraftwerks in Mittewald durch die Landesenergiegesellschaft SEL. Gibt es eine Lösung für diesen Widerspruch?

Liest man die nun vorliegende Begründung der zweiten Sektion des Kassationsgerichtshofs zum Strafverfahren gegen Stocker und Pircher, ist der Fall als Ganzes juridisch eindeutig: Nicht allein der damalige Präsident und der Aufsichtsrats-Chef der SEL, sondern auch Generaldirektor Rainer hat an dem Betrug gegen die SEL mitgewirkt.

Die Kassation hatte am 15. September den vom Oberlandesgericht bestätigten Schuldspruch gegen Stocker und Pircher (eineinhalb Jahre Haft wegen Betrugs) für rechtskräftig erklärt, indem sie die Berufung der beiden früheren SEL-Verwalter für unzulässig erklärte. Rainer wurde in der Zwischenzeit vom Oberlandesgericht zur selben Causa voll freigesprochen, Generalstaatsanwalt Paul Ranzi wird Berufung dagegen einlegen.

Für die römischen Richter steht eines außer Zweifel:

„Das Verhalten der beiden Angeklagten hat der Firma Stein an Stein, die auf sie zurückzuführen ist, einen ungerechten Profit verschafft, verursacht durch betrügerisches Verhalten“. Stocker und Pircher hätten die laufenden, bereits formalisierten Kauf-Verhandlungen mit Parcheggi Italia abgebrochen und durch „täuschendes Verhalten“ den SEL-Verwaltungsrat dazu gebracht, das Angebot für das Kraftwerk abzulehnen. „Sie haben die negativen Aspekte des Geschäfts in den Vordergrund gestellt, während die von Generaldirektor Rainer geführten Verhandlungen in einem anderen Tenor abliefen, er zeigte sich sehr interessiert“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Ein eindeutiger Fingerzeig auf das weiter laufende abgetrennte Verfahren gegen Rainer.

Dessen Freispruch am 20. Oktober begründete das Oberlandesgericht u.a. damit, dass es keine formellen Verhandlungen zwischen Parcheggi Italia und der SEL und somit keine zivilrechtlichen Verpflichtungen gegeben habe. Dem widerspricht nun, wie oben erwähnt, die Kassation.

  • LESEN SIE AM FREITAG IN DER PRINT-AUSGABE: Warum sich Maximilian Rainer keine große Sorgen mehr machen muss.

 

 

 

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