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Die neuen Regeln

Die Neuerungen im Bereich der Arbeitssicherheit waren Thema eines Treffens der Sozialpartner mit den Vertretern Südtirols in verschiedenen römischen Kommissionen.

Die Neuerungen im Bereich der Arbeitssicherheit waren Thema eines Treffens der Sozialpartner mit den Vertretern Südtirols in verschiedenen römischen Kommissionen.

Dabei wurde über die Alkohol- und Drogenkontrollen am Arbeitsplatz, die Neuregelung der Kurse für die Verantwortlichen der betrieblichen Arbeitssicherheit und die Verkleinerung der gesamtstaatlichen Beratungskommission diskutiert.

Beim halbjährlichen Treffen der Sozialpartner berichteten die Vertreter Südtirols in den verschiedenen mit der Reglementierung der Arbeitssicherheit befassten Kommissionen in Rom über aktuelle und angedachte Neuerungen in diesem Bereich.

Dabei wurde unter anderem die Verkleinerung der ständigen gesamtstaatlichen Beratungskommission für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz angesprochen: Die in der staatlichen Arbeitsmarktreform „Jobs Act“ vorgesehene Verkleinerung soll nicht erst nach Ablauf der ordentlichen Kommission erfolgen, sondern bereits im Frühjahr durch eine vorzeitige Abbestellung der bisherigen Kommissionsmitglieder.

Im Zuge der Neueinsetzung werden auch die Vertreter der Regionen anhand einer Bewertung der Lebensläufe ausgewählt. „Für Südtirol wird es daher in Zukunft schwieriger sein, in dieser Kommission vertreten zu sein. Wir werden aber alles daran setzen, um unsere Anliegen auch weiterhin direkt einbringen zu können“, betont der Direktor des Arbeitsinspektorats, Sieghart Flader.

Außerdem wurde bei dem Treffen der Vorschlag für ein Abkommen zwischen Staat und Regionen zu den Alkohol- und Drogenkontrollen am Arbeitsplatz diskutiert.

Der vorliegende Entwurf wurde der Staat-Regionen-Konferenz zwar zur Beschlussfassung übermittelt, ist aber bisher noch nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden. „Nachdem insbesondere die Südtiroler Arbeitgeberverbände Einwände gegen den Entwurf haben, wurde bei dem Treffen vereinbart, direkt bei der beratenden Kommission und bei den gesamtstaatlichen Dachverbänden der Arbeitgeber Abänderungsanträge einzubringen“, resümiert Flader.

Die Neuregelung der Kurse für Verantwortliche der betrieblichen Arbeitssicherheit (RSPP – Responsabili del Servizio di Prevenzione e Protenzione) steht hingegen derzeit noch aus, da der Entwurf nach Einwänden des Industriellenverbandes „Confindustria“ zwar behandelt, aber noch nicht verabschiedet wurde.

In der gesamtstaatlichen beratenden Kommission soll aber noch im Dezember eine elektronische Vorlage zur erleichterten und begleiteten Abfassung der Risikobewertung für Arbeitgeber mit geringem Risiko vorgestellt werden.

 

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