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Das Mobilitätsgesetz

Das Mobilitätsgesetz

Das Mobilitätsgesetz tritt nun in Kraft. Herzstück des Gesetzes sind Neuerungen bei der Vergabe der Dienste.

„Öffentliche Mobilität“: das ist der offizielle Titel des neuen Mobilitätsgesetzes, das am 1. Dezember im Amtsblatt der Region Nr. 43 veröffentlicht wird.

„Wir haben uns bemüht, sämtliche Gesetzesbestimmungen im Bereich öffentliche Mobilität, die derzeit in anderen Normen verankert sind, zusammenzuführen und ein einfaches, klares und verständliches Gesetz zu verfassen“, so Landesrat Florian Mussner.

Auf seinen Vorschlag hatte die Landesregierung das Gesetz im Landtag eingebracht, der es dann am 13. November genehmigt hat.

Das Herzstück des Gesetzes sind für den Landesrat die Neuerungen bei der Vergabe der Dienste, die künftig im regulierten Wettbewerb erfolgt.

Dabei werde der Fokus auf effiziente und hochwertige Dienstleistungen, angemessene Ausgleichszahlung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und auf den Arbeitnehmerschutz gelegt. Sobald der Landesmobilitätsplan genehmigt ist, können dann die Vorbereitungen für die Ausschreibungen der der öffentlichen Nahverkehrsdienste starten.

Dies dürfte im Frühjahr 2016 der Fall sein, so Landesrat Mussner

Das neue Mobilitätsgesetz tritt 15 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

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