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Pauls 40 Anträge

Pauls 40 Anträge

Der Abgeordnete Paul Köllensperger hat sich beim Vergabegesetz richtig ins Zeug gelegt – und über 40 Abänderungsanträge zum Kompatscher-Entwurf vorgelegt.

Mit der Verabschiedung des neuen Vergabegesetzes in der nächsten Sitzungsfolge des Landtages erreicht die Legislaturperiode einen ihrer Höhepunkte. Das Land und die öffentlichen Aufträge mit ihrem Gesamtvolumen von ca. 2 Mrd. Euro sind ein entscheidender Motor für die Wirtschaft Südtirols und das Vergabegesetz wird die Regeln zur Verteilung dieser Ressourcen nun neu definieren.

Prinzipiell zu befürworten ist der Grundgedanke des Gesetzesentwurfs 57/15, die Schaffung von günstigen Voraussetzungen für kleine und mittlere Betriebe aus Südtirol beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen und die damit verbundenen Stärkung der lokalen Kreisläufe, schreibt der Abgeordnete Paul Köllensperger in einer Aussendung. Es gelte aber sicherzustellen, dass das neue Gesetz die Rahmenbedingungen schafft, damit innerhalb der Südtiroler Betriebe ein transparenter und gesunder Wettbewerb herrscht, der Qualität und echte unternehmerische Leistung belohnt.

Mit diesem Ziel hat die 5SB über 40 Änderungsanträge und einen ausführlichen Minderheitenbericht deponiert, um den Südtiroler Kleinbetrieben echte Chancen zu geben, sich öffentliche Aufträge in Form homogener Gewerke zu sichern, und unserem “Beziehungskapitalismus” einen Riegel vorzuschieben.

Hier zusammenfassend einige der wichtigsten Vorschläge:

Im Gesetz ist eine stark vereinfachte Prozedur für Ausschreibungen unter 2 Mio. Euro vorgesehen, die den absolut größten Teil aller Aufträge darstellen. Die Absicht dieser De – Regulation ist zu teilen: Ent-Bürokratisierung und leichterer Zugang der KMU. Aber es braucht auch Mechanismen die Transparenz, Gleichberechtigung und Nicht – Diskriminierung sicherstellen, um Freunderlwirtschaft zu unterbinden. Die 5SB hat in diesem Sinne mehrere Anträge formuliert, angefangen bei der Zusammenstellung der Bewertungskommissionen welche wirklich unabhängig und ohne Interessenskonflikte arbeiten müssen, mit Mitgliedern die per Los aus dem Verzeichnis gezogen werden.

Das Gesetz sieht eine Unterteilung in Lose vor. Dies reicht aber nicht aus um zu garantieren dass die durchaus lobenswerten Absichten des Gesetztes auch bei den kleinen Unternehmen ankommen, v.a. im Bausektor. Es benötigt eine weitere Aufteilung in kleine, homogene Gewerke – nur so können die Aufträge (und die Bezahlungen) effektiv direkt an die KMU gehen, ohne den Umweg über ein Generalunternehmen, welches dann solche Gewerke als Unter – Auftrag an diese weitergibt, aber klarerweise zu ganz anderen Preisen und Zahlungsbedingungen.

Ebenso in Richtung Schutz der KMU geht der Antrag zur Direktzahlung der Subunternehmer durch die öffentliche Hand. Dieser Antrag war im Ausschuss noch abgelehtn worden mangels Zuständigkeit des Landes, kann nun aber ins Gesetz eingefügt werden weil M5s Kollege Fraccaro in Rom im Ermächtigungsgesetz explizit verankdern konnte, dass das land dazu die nötige Befugnis hat.

Wir möchten weiters Art. 22 ausbauen, um soziale und Umwelt – Standars zu sichern. Z.B. soll bei den abgegebenen Angeboten kontrolliet werden, ob die angegebenen Kosten für die Arbeit auch mit den Kollektivverträgen kongruent sind. Ansonsten werden die Preisabschläge auf Kosten der Arbeiter vorgenommen.

Eine Öffentliche Debatte bei Großprojekten voll verpftlichtend vorgesehen werden. Ein entsprechender Passus ist im Ermächtigungsgesetz im Rom vorgesehen, bei uns wurde er leider “vergessen” Außerdem Anträge um KUMs zu belohnen, die lokale Arbeitskräfte einsetzen sowie kurze Wege garantieren und “0 km” Produkte verwenden.

Die Varianten sind im aktuellen Text viel zu locker gehandhabt. Diese dürfen nur erlaubt sein, wenn unvorhersehbare Gründe vorliegen und von einem Verantwortlichen schriftlich belegt werden. Viel zu oft werden Varianteprojekte dazu ausgenutzt, während der Arbeiten den Preisabschlag im Angebot wieder hereinzuholen.

Der Gesetzesentwurf hat eine weitere Lücke: es fehlen generelle Ausschlusskriterien. Firmen die in Vergangenheit wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Bestechung, Betrug, Geldwäsche, Kinderarbeit schuldig gemacht haben, brauchen wir hier nicht. Auch Konkurse und frühere Aufträge die nicht zu Zufriedenheit ausgeführt worden sind, müssen berücksichtigt werden. Die EU-Richtlinien haben diesbezüglich eine Reihe von Regeln – auch Südtirol sollte sie vorsehen.

Dies sind die wichtigsten Vorschläge, die sich allesamt auf entsprechende Passagen in der EU-Richtlinie oder im Ermächtigungsgesetz berufen und deshalb ohne Zweifel auch ins Südtiroler Vergabegesetz aufgenommen werden können.

„Wir hoffen darauf, im Plenum nächste Woche eine gesprächsbereite Mehrheit vorzufinden, um das Vergabegesetz dahingehend zu verbessern und sicherzustellen, dass der volkswirtschaftlichen Nutzen der Öffentlichen Aufträge der gesamten Bevölkerung zugute kommt“, so Köllensperger.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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