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„Keine Ausreden“

„Keine Ausreden“

Aufklärung im Streit Kompatscher-Köllensperger: Im Entwurf der Landesregierung zum neuen Vergabegesetz ist von einer direkten Bezahlung der Subunternehmer nicht die Rede.  

Von Matthias Kofler

„Falsch und unverständlich.“

Mit harschen Worten reagierte Landeshauptmann Arno Kompatscher am Mittwoch auf eine Meldung von TAGESZEITUNG Online, wonach der Trentiner Abgeordnete Riccardo Fraccaro in Rom eine wichtige Erleichterung für die heimischen Betriebe durchgesetzt und die Kompetenzen Südtirols erweitert habe.

Konkret sieht der Antrag des Grillino vor, dass die beiden Autonomen Länder Bozen und Trient per Vergabegesetz die Direktbezahlung der Subunternehmer vorsehen können – und das auch in selbstständig definierten Bereichen, die über die im Staatsgesetz festgelegten Bereiche hinausreichen.

Diese Nachricht wollte der LH so nicht stehen lassen. In einer Aussendung erklärte Kompatscher, dass der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens unter Artikel 49, Absatz 4 bereits vorsehe, dass die direkte Bezahlung der Subunternehmer gewährleistet werden muss.

„Er geht sogar noch weiter und regelt, bisher einzigartig in Italien, auch die direkte Bezahlung von Lieferanten. Insofern ist die Regelung des Staates gegenüber jener des Landes rückständig“, so Kompatscher.

Damit steht Aussage gegen Aussage. Wer hat nun Recht? Die TAGESZEITUNG hat die Probe aufs Exempel gemacht und sich das Vergabegesetz der Landesregierung, das bereits von der 3. Gesetzgebungskommission begutachtet worden war, genauer angesehen.

Von einer Direktbezahlung ist im Entwurf der Landesregierung keine Rede.

Unter dem vom LH zitierten Artikel heißt es wörtlich:

„Der/Die einzige Verfahrensverantwortliche legt fest, ob die Zahlungen nach Baufortschritten zu erfolgen haben, die alle zwei Monate für Verträge bis zu zwei Millionen Euro und alle drei Monate für Verträge über diesem Betrag anfallen müssen. Bei Weitervergaben und Unteraufträgen muss die Bezahlung der Subunternehmer oder Unterauftragnehmer gewährleistet werden.“

Brisant: Der Abgeordnete Paul Köllensperger hatte in der Sitzung der 3. Gesetzgebungskommission vor drei Wochen gefordert, dass die Möglichkeit der direkten Bezahlung der Subunternehmer im Gesetz explizit verankert werden soll. Doch sein Antrag wurde von der SVP abgeschmettert.

Auf Nachfrage erklärt Paul Köllensperger, warum sich der Ausschuss gegen seinen Antrag entschieden hatte. Demnach wurde der Antrag „mit dem Hinweis des Direktors der Vergabeagentur, Thomas Mathà, auf die mangelnde Zuständigkeit des Landes in vetraglichen Angelegenheiten“ niedergestimmt.

Daraufhin habe er Kontakt zum Kollegen Riccardo Fraccaro aufgenommen, der diese Rechtslücke in Rom nun beseitigt hat. „Die Begründung der Ablehnung meines Antrags ist jetzt nicht mehr tragbar – das Land hat keine Ausreden mehr“, so Köllensperger, der den Antrag im Plenum erneut einreichen wird.

 

LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE: Was der LVH zu den Direktzahlungen sagt.

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