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Der Maulkorberlass

stecherWeil sich Hildegard Stecher nicht so ohne Weiteres eine Mistlege vor ihr Baugrundstück stellen ließ, liegt sie mit der Gemeinde Graun seit Jahren im Clinch. Jetzt hat sie Post vom Rechtsanwalt bekommen: Die aufmüpfige Bürgerin soll schweigen – oder zahlen.

von Karin Gamper

Hildegard Stecher lebt seit Langem nicht mehr in Graun. Sie besitzt dort jedoch noch das Elternhaus – und ein kleines Baugrundstück.

Dieses liegt in einer Wohnbauzone und ist nun schon seit Jahren Gegenstand eines Streites, den Stecher mit der Gemeinde ausficht und der nun eine demokratiepolitisch interessante Wendung genommen hat.

Grund für den schwelenden Konflikt ist u.a. eine Jauchengrube, für welche die Gemeinde 2008 die Baukonzession ausgestellt hat. Die übel riechende „Mistlege“ steht nur fünf Meter entfernt von Stechers Bauparzelle und ist Schuld daran, dass ein potentieller Käufer wieder abgesprungen ist. „Schließlich will sich niemand neben einer Jauchengrube ein Haus bauen“, sagt Stecher. Sie hat sich informiert und ist überzeugt: „In einer Wohnbauzone dürfte eine Mistlege überhaupt nicht genehmigt werden“.

Die Gemeinde behauptet dagegen, dass die Baukonzession regulär und aufgrund eines Gutachtens des Amtsarztes ausgestellt wurde. Dieser habe die hygienische Unbedenklichkeit attestiert. „Bislang konnte mir aber niemand dieses Gutachten vorlegen“, sagt Stecher.

Das Hickhack geht nun schon eine Weile hin und her. Es gibt Argumente und Gegenargumente, die Details zu beschreiben würden den Rahmen eines Zeitungsartikels bei Weitem sprengen. „Ich bestehe lediglich auf meinem Recht“, betont Stecher, „und die Gemeinde musste bereits mehrmals einlenken.“

Dabei hat man im Rathaus wohl nicht mit dem langen Atem der aufmüpfigen Bürgerin gerechnet und nun de facto einen Maulkorberlass in die Wege geleitet.

Jedenfalls hat die streitbare Frau vor wenigen Tagen Post vom Rechtsanwalt Hartmann Reichhalter bekommen. Reichhalter ist nicht nur Advokat in Bozen, sondern auch ehemaliger Bürgermeister in Kastelruth. Im Auftrag der Gemeinde Graun erläutert Reichhalter noch einmal sämtliche Streitpunkte, um schließlich festzuhalten: Aufgrund des bisherigen „enormen Verwaltungsaufwandes und der entstandenen Rechtsanwaltsspesen“ werde das Rathaus Graun keine Anfragen von Stecher mehr beantworten. Sollte diese – also Stecher – etwas von der Gemeinde wollen, so müsse sie sich ab sofort an seine Kanzlei wenden. Die Kosten dafür würden ihr in Rechnung gestellt. Ein Hammer. „Warum sollte ich als Steuerzahlerin nur mehr gegen Bezahlung über einen Anwalt mit einer öffentlichen Verwaltung kommunizieren dürfen?“, kann sich Stecher nur mehr wundern.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

„Jede weitere Beanstandung und/oder Anfrage in den vorstehenden Angelegenheiten muss ab sofort an den schreibenden Rechtsanwalt gerichtet werden, was mit einer Spesenübernahme zu Ihren Lasten verbunden sein wird“.

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