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Gute Aussichten

Das Hauptverfahren gegen STRABAG-Boss Hans Peter Haselsteiner wegen unterlassener Steuererklärung dürfte mit einem Freispruch enden. Die Steuerkommission hat bereits entschieden.

von Thomas Vikoler

Dass der Angeklagte nicht persönlich zur Verhandlung im Saal B des Bozner Landesgericht erscheinen würde, war zu erwarten. Hans Peter Haselsteiner, 70, ist ein vielbeschäftigter Mann. Er ist Bauunternehmer (STRABAG) und Kunstsammler (Stiftung Essl usw.). Und in Italien können – im Unterschied zu Österreich – Prozesse auch in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden.

Haselsteiner schickt seine Anwältin Brizia Castrignano zum Auftakt der Hauptverhandlung. Er ist im Sommer von der Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Steuererklärung an seinem meldeamtlichen Hauptwohnsitz (Bozen/Moritzing, wo Haselsteiner eine Villa besitzt) angeklagt worden.

Es geht um sehr viel Geld:

Laut Anklage hätte der aus Wörgl gebürtige Unternehmer Einkünfte aus den Jahren 2007 bis 2012 in Italien versteuern müssen. Die Finanzwache Bozen hat das Einkommen Haselsteiners für diesen Zeitraum rekonstruiert und ist auf einen Betrag von 47 Millionen Euro gekommen. Einnahmen aus Aktienbeteiligungen, Grundstücken und Beratungsdiensten.

Verteidigerin Brizia Castrignano beantragte am Donnerstag entsprechend die Einholung der von Haselsteiner in Österreich abgegebenen Steuererklärungen für den Zeitraum 2007 bis 2012.

Ein Grund für Richter Oswald Leitner, die Verhandlung auf den 11. Februar zu vertagen.

Danach werde sich zeigen, so der Richter, ob die Anhörung der von Anklage und Verteidigung vorgeschlagenen Zeugen überhaupt notwendig sei.

In Indiz dafür, dass dieses Strafverfahren auf einen Freispruch hinausläuft.

Denn es gibt zu diesem Fall bereits ein, wenn auch nicht rechtskräftiges, Urteil: Die Bozner Steuerkommission hat jüngst entschieden, dass Haselsteiner in Italien nicht steuerpflichtig ist.Die Bozner Steuerkommission hat bereits erstinstanzlich entschieden, dass der STRABAG-Boss in Italien nicht steuerpflichtig ist bzw. war.

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