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Lichtblick für Helmuth

Helmuth Innerbichler, Ex-Bürgermeister von Sand in Taufers, muss zusammen mit dem früheren Assessor Meinhard Fuchsbrugger in ein Hauptverfahren. Doch weil Tausende Akten übersetzt werden mussten, werden die Vorwürfe gegen die früheren Gemeindeverwalter bald verjähren.

von Thomas Vikoler

Jeder Betroffene eines Strafverfahrens hat in Südtirol das Recht auf zweisprachige Akten. Eine für die Verteidiger zuweilen willkommene Waffe, um ein Verfahren nachhaltig hinauszuzögern.

Das ist Marco Mayr und Michael Forer, den Verteidigern von Helmuth Innerbichler und Meinhard Fuchsbrugger, bis 2015 SVP-Bürgermeister und Assessor in Sand in Taufers, hervorragend gelungen.

Bereits nach Abschluss der Ermittlungen im November 2012 beantragten die Anwälte die Übersetzung von mehreren hundert Seiten Ermittlungsakten vom Deutschen ins Italienische und umgekehrt.

Im Mai 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden amtierenden Gemeindeverwalter wegen Amtsmissbrauchs bzw. Wettbewerbsverzerrung.

Die Vorwürfe sind bekannt:

Bürgermeister Innerbichler nahm über seine inzwischen geschlossene Malerfirma im Jahre 2009 durch die Bietergemeinschaft Union Bau an der Ausschreibung eines 15-Millionen-Euro-Gesamtauftrages für die Errichtung der gemeindeeigenen Schwimmhalle Cascade teil. „Trotz Fehlern“, wie es in der Anklageschrift heißt, erhielt Union Bau den Zuschlag und die Helmuth Innerbichler GmbH einen Auftrag im Wert von 459.275 Euro (später reduziert auf 223.059 Euro). Gemeindeverwalter dürfen sich bekanntlich nicht an derartigen Ausschreibungen beteiligen.

Und dann gibt es die Geschichte mit den Blockheizkraftwerken im Keller des Wohnhauses von Innerbichlers Bruder. Zwei davon gehörten dem Bürgermeister bzw. dem Assessor, der Strom und die Wärme wurden an die von der Gemeinde kontrollierten Taufer GmbH (Präsident: Meinrad Fuchsbrugger) verkauft. Den beiden ehemaligen Gemeindepolitikern wird vorgeworfen, Ausschreibungen durch vorgetäuschte Wettbewerbe beeinflusst zu haben.

Sollten die Straftaten tatsächlich begangen worden sein – sie werden Kürze verjähren.

DIE HINTERGRÜNDE DAZU LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE.

 

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