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Der Duft der Freiheit

mord ester alexDie Verteidiger von Ester Quici stellen einen erneuten Enthaftungsantrag und relativieren die Aussagekraft der Droh-SMS.

von Thomas Vikoler

Darf Ester Quici, die von der Staatsanwaltschaft Bozen weiter des vorsätzlichen Mordes an ihren Lebensgefährten Alessandro Heuschreck, 50, verdächtigt wird, in Kürze den Hausarrest (mit Fußfessel) verlassen?

Enrico Lofoco und Beniamino Migliucci, die beiden Verteidiger der 34-jährigen Meranerin, sind jedenfalls davon überzeugt. „Es gibt nichts, was man unserer Mandantin anlasten kann“, behauptet Lofoco, der in diesen Tagen am Landesgericht einen Enthaftungsantrag für seine Mandantin hinterlegen wird.

Der Voruntersuchungsrichter muss erneut darüber entscheiden, ob die Voraussetzung des ersten Haftbefehls nach der Bluttat am 17. März weiter erfüllt ist. Nämlich, ob Quici Beweismittel vernichten könnte.

Die Antwort der Verteidiger lautet: Nein.

Sie sehen ihre Mandantin durch das medizinische Gutachten von Gabriella Trenchi und Mattia Barbareschi, den beiden Gutachtern der Staatsanwaltschaft, massiv entlastet. Wie berichtet, kann keiner der 18 Stiche und Schnitte auf dem Körper des in 30 Minuten verbluteten Lebensgefährten zweifelsfrei Quici zugeordnet werden. Die Lebensgefährtin könnte, so schrieben die Gutachter, für höchstens zwei Einstiche (am Rücken) verantwortlich sein. Beide nicht mit Tötungsabsicht versetzt.

Für die Verteidiger hat das Gutachten Quicis letzte Version über die Tatdynamik bestätigt. Mit einem neuen Detail: Die Frau hatte gegenüber den Ermittlern erklärt, Heuschreck habe sie nach seiner Selbsttötungs-Attacke gebeten, ihn zu einem der Fenster der Wohnung in der Bozner Freiheitsstraße zu schleppen. Er wolle sich dort bei etwas frischer Luft erholen. Sie, so die Beschuldigte, habe währenddessen einige Wunden am Körper ihres Lebensgefährten verarztet.

  • LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE: Was die Verteidiger zu Ester Quicis Droh-SMS sagen.
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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