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Die Lehrer-Befähigung

Lehrer aufgepasst: Südtirol kann nun die ausländischen Lehrbefähigungen anerkennen.

Mit dem Gesetz „La buona scuola“ hat das Land Südtirol die Befugnis zur Anerkennung von in Mitgliedsstaaten der EU erworbenen Lehrbefähigungen für den Unterricht an Südtiroler Schulen erhalten. Anträge um Anerkennung können nun bei den Schulämtern eingereicht werden.

Das Deutsche Schulamt weist in einem Rundschreiben darauf hin, dass das Land jetzt die in einem Mitgliedsstaat der EU erworbenen Lehrbefähigungen für jene Wettbewerbsklassen anerkennen kann, die nur in Südtirol bestehen oder die an den deutschsprachigen Schulen in Südtirol unterrichtet werden. Dies gilt auch für jene Fächer, die an den ladinischen Schulen in deutscher Sprache unterrichtet werden.

Aufrecht bleibt weiterhin die Bestimmung, dass für die Anerkennung der Lehrbefähigung die notwendigen Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden. Zudem müssen die Antragsteller die Staatsbürgerschaft eines Staates der Europäischen Union besitzen.

„Die Landesregierung hat kürzlich mittels Beschluss dem jeweiligen Schulamt die Zuständigkeit für die Anerkennung der Lehrbefähigungen übertragen“, erklärt in diesem Zusammenhang Landesrat Philipp Achammer, „dies hat nicht zuletzt den großen Vorteil, dass künftig etwa in Österreich absolvierte Lehramtsstudien ohne Übersetzung der Unterlagen ins Italienische anerkannt werden können. Bislang erfolgte die Anerkennung über das Unterrichtsministerium in Rom, was mit einem beträchtlichen bürokratischen und zeitlichen Aufwand verbunden war.“

Sollten sich die Dauer oder die Inhalte der Ausbildung wesentlich von der Ausbildung in Italien unterscheiden, sind allerdings Ausgleichsmaßnahmen etwa in Form von Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgängen vorgesehen.

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