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Die Sprachen-Bestimmung

Die Sprachen-Bestimmung

EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger können ebenso wie alle Südtiroler im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung und den Gerichtsbehörden in Südtirol zwischen der italienischen und deutschen Sprache wählen.

EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger können ebenso wie alle Südtiroler im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung und den Gerichtsbehören in Südtirol zwischen der italienischen und deutschen Sprache wählen.

Dies wurde in einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut festgeschrieben, die der Ministerrat in Rom am Montag in Anwesenheit von LH-Stellvertreter Richard Theiner genehmigt hat.

Die bisher geltende Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut über den Gebrauch der Sprachen in öffentlichen Verwaltungen und der Gerichtsbehörden legt nicht ausdrücklich fest, dass Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger im Umgang mit Behörden und Ämtern die Wahl zwischen der deutschen und italienischen Sprache haben.

Dies hatte die EU-Kommission beanstandet. Daraufhin hatte die Sechserkommission Änderungen an der Sprachen-Durchführungsbestimmung vorgenommen und diese im August verabschiedet.

Am Montag hat nun der Ministerrat in Rom diese geänderte Sprachen-Durchführungbestimmung genehmigt. Landeshauptmann-Stellvertreter Richard Theiner, der anstelle des Landeshauptmanns an der Ministerratssitzung in Rom teilnahm, betonte:

„Mit dieser Änderung konnte die von europäischer Seite vorgebrachte Beanstandung ausgeräumt werden.

Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger können nun ebenso wie die in Südtirol ansässigen italienischen Staatsbürger im Umgang mit öffentlichen Behörden und Ämtern zwischen der deutschen und italienischen Sprache wählen.

Das bedeutet, dass EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger mit ständiger Aufenthaltsbewilligung sowie anerkannte Asylsuchende sich nun auch der deutschen Sprache bedienen können und nicht nur der italienischen.

 

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