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Das Kachelmann-Urteil

Screenshot Spiegel Online

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Der ehemalige TV-Wetterfrosch Jörg Kachelmann kann sich freuen: „Bild“ und der Springer-Verlag müssen ihm 635.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Laut „Spiegel“ ist es die höchste Entschädigungssumme, die jemals in einem Medienprozess zugesprochen wurde: Wegen seiner Berichterstattung zum Kachelmann-Prozess muss Springer bzw. die „Bild“-Zeitung dem Wettermoderator 635.000 Euro zahlen.

Vergleichsgespräche waren zuvor gescheitert.

Das Landgericht Köln hat am Mittwoch entschieden, dass der Springer-Konzern eine Entschädigung von 635.000 Euro an Jörg Kachelmann zahlen muss. Kachelmann hatte ursprünglich 2,25 Millionen Euro gefordert.

Der Hintergrund:

Der prominente Wettermoderator wurde 2011 in einem aufsehenerregenden Prozess vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Eine Ex-Freundin hatte ihn angezeigt.

In einer Pressemitteilung schrieb das Landgericht, Kachelmann sei „durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden“.

Das Gericht konnte hier kein berechtigtes Informationsinteresse der Allgemeinheit erkennen. Zudem sei es durch die Print- und Online-Berichte zu unzulässigen Vorverurteilungen Kachelmanns gekommen, berichtet „Spiegel Online“. Durch die Berichterstattung werde Kachelmann auch in Zukunft als „„rauenverachtender und gewaltbereiter Mensch“ stigmatisiert.

Das Landgericht Köln erkannte – immer laut „Spiegel“ – für insgesamt 38 Fälle schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen in verschiedenen Verlagstiteln des Springer-Konzerns zu. Konkret verurteilte das Gericht die Axel Springer SE zu einer Zahlung von 335.000 Euro und die Bild GmbH & Co. KG zu 300.000 Euro.

Mit dem Burda-Verlag hatte sich Kachelmann außergerichtlich geeinigt.

Der Springer will Berufung beim Oberlandesgericht Köln einzulegen.

 

 

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