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Atmosphärische Annäherung

Atmosphärische Annäherung

Im Rechtsstreit um Brennercom stehen die Zeichen zunehmend auf außergerichtliche Einigung. Die für Montag angesetzte Berufungsverhandlung wurde auf November vertagt, am 15. Oktober wird über die (bisher verweigerte) Wiedereintragung des Landes ins Firmenregister verhandelt.

Von Thomas Vikoler

Der vermeintliche Grund für den Vertagungs-Antrag der Brennercom ist die Verhinderung eines Anwalts. Doch das dürfte ein Vorwand sein. Am Montag hätte jedenfalls am Bozner Landesgericht die Berufungsverhandlung zum Beschluss stattfinden sollen, mit dem Richterin Ulrike Ceresara im August dieses Jahres den Hinauswurf des Landes Südtirol aus der privaten Telekommunikationsgesellschaft Brennercom auf dem Eilweg für rechtswidrig erklärt hatte.

Der Richtersenat, bestehend aus Alex Tarneller, Silvia Rosà und Birgit Fischer vertagte die Verhandlung auf November.

Für November hat Richterin Ceresara auch die Hauptverhandlung angesetzt, in dem alle drei Rekurse der Brennercom-Aktionäre Land Südtirol, Brixner Stadtwerke und SELFIN zusammengelegt wurden.

Die am Montag von den Brennercom-Anwälten beantragte Vertagung ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Zeichen auf eine außergerichtliche Einigung stehen. Bekanntlich hat es seit den drei eindeutigen Sprüchen Ceresaras und der Intervention im römischen Parlament eine atmosphärische Annährung zwischen Brennercom-Großaktionär Michl Ebner und Landeshauptmann Arno Kompatscher gegeben. Dass die Causa bis zur letzten Instanz juristisch durchgefochten wird, können sich beide Seiten schwer vorstellen. Und es ist klar, dass mit der Beilegung des Streits um die Brennercom auch andere Athesia-Anliegen zusammenhängen. Bevor es dazu keine Einigung gibt, bleibt die Causa vor dem Unternehmensgericht aufrecht.

Der nächste Verhandlungstermin ist für den 15. Oktober vor Richterin Ceresara angesetzt. Die Anwaltschaft des Landes hat in der Zwischenzeit nämlich einen Antrag auf Umsetzung des zweiten Spruchs der Richterin eingebracht. Darin wird verlangt, dass die verfügte Wiedereintragung des Landes Südtirol als Aktionär von Brennercom ins Firmenregister formell umgesetzt wird.

Brennercom-Präsident Ferdinand Willeit und Geschäftsführer Karl Manfredi haben sich bisher erwartungsgemäß geweigert, diesen Schritt zu vollziehen. Die Anwälte des Landes pochen hingegen auf die sofortige Vollstreckbarkeit der Eilverfügung Ceresaras. Die Zivilprozessordnung sieht vor, dass in diesem Verfahren auch die Anwälte der beklagten Partei, also Brennercom, angehört werden. Das sollte, falls es zu keiner Vertagung kommt, am 15. Oktober geschehen.

Richterin Ceresara hat anschließend die Möglichkeit, einen Kommissär zu ernennen, der die Wiedereintragung des Landes Südtirol ins Firmenregister anstelle der Brennercom-Verantwortlichen vornimmt. Die diesbezügliche Entscheidung wird wohl erst nach der Hauptverhandlung im November fallen.

Wenn überhaupt. Denn im Rahmen der Hauptverhandlung können die Streitparteien eine Vertagung für eine außergerichtliche Einigung beantragen.

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