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Fehlender Schutz

Der Staat wird dem Land Südtirol die Umsetzung der europäischen Richtlinie übertragen. In der beschlossenen Fassung fehlen aber spezifische Schutzbestimmungen, kritisiert der SGB.

Es wäre schlimm, wenn dieser Entwurf in Kraft treten würde, so die Meinung des Südtiroler Gewerkschaftsbunds. In einer Aussendung fordert er Schutzklauseln, die im Gesetz verankert werden sollen.

Die Vorschläge:

? Anwendung des richtigen Kollektivvertrags Bei sämtlichen Aufträgen soll der Bezugs-Kollektivvertrag vorgegeben sein. Sonst bestehe die Gefahr, dass Auftragnehmer einen „günstigeren“ Kollektivvertrag anwenden, der einen geringeren Schutz und niedrigere Entlohnungen vorsieht.

? Einhaltung der lokalen Verträge – Es ist vorzusehen, dass auch bei Dienstleistungs- und Lieferaufträgen die lokalen Bestimmungen und Regeln anzuwenden sind.

? Keine Reduzierung der Entlohnungen – In den Ausschreibungen sollen die Arbeitskosten angegeben werden und deren Angemessenheit in Bezug auf den Auftragswert periodisch kontrolliert werden, damit die Abschläge nicht die Entlohnungen treffen

Kontinuität der Beschäftigung – Bei Dienst­leistungsaufträgen soll es Erleichterungen bzw. Förderungen geben, falls im Zuge eines Auftrag­nehmerwechsels die Beschäftigten des Vorgänger­unternehmens weiter beschäftigt werden.

Anerkennung von vorbildlichen Unternehmen – Sozial vorbildlichen Unternehmen sollen bei der Qualitätsbewertung zusätzliche Punkte zugesprochen werden.

All diese Punkte seien in der europäischen Richtlinie enthalten und könnten somit in das Landesgesetz einfließen, berichtet der SGBCISL.

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