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Die Lex Brennercom

Die Lex Brennercom

LH Arno Kompatscher will im Kampf um die Brennercom auf Nummer sicher gehen. Das Gesetz zur Gründung der Newco soll noch einmal abgeändert – und auf die Brennercom zugeschnitten werden. 

Von Matthias Kofler

Arno Kompatscher legt Wert auf Genauigkeit und Präzision. Obwohl der Landeshauptmann felsenfest davon überzeugt ist, den Kampf um die Brennercom als Sieger zu beenden, will er gleichzeitig auch jeden nur erdenklichen Restzweifel aus dem Weg räumen. Für Athesia-Chef Michl Ebner soll es ja keinen Strohhalm mehr geben, an dem er sich vor Gericht noch klammern könnte.

Dies erklärt auch Kompatschers erneuten Anlauf, mit dem er das Gesetz zur Fusion der öffentlichen Brennercom-Aktionäre noch einmal abändern will.

Zur Erinnerung: Die Landesregierung hat am 23. Dezember 2014 beschlossen, eine Reorganisation der Landesbeteiligung an der Brennercom und anderen Gesellschaften vorzunehmen.

Im „Operativen Plan zur Rationalisierung, Abtretung und Beibehaltung von Beteiligungen an Gesellschaften oder anderen Einrichtungen des Landes“ heißt es: „Unter Berücksichtigung, dass die vorherigen öffentlichen Ausschreibungen leer ausgegangen sind, hat die Landesregierung einen alternativen Weg ausfindig gemacht.“

Im Detail: Bis zum 31. Dezember 2015 soll eine sogenannte Newco-Gesellschaft in der Form einer gemeinsamen Gesellschaft zwischen Provinz, Selfin, Stadtwerke Brixen und Brennerautobahn gegründet werden. Diese Gesellschaft dient demnach den öffentlichen Aktionären zur gemeinsamen Verwaltung der eigenen Beteiligungen im öffentlichen Interesse im Glasfaserbereich.

Als rechtliche Grundlage für die Fusion dient das Finanzgesetz 2015, das unter Artikel 19 – „Rationalisierung von Gesellschaften und Körperschaften“ die „Abtretungen, Umwandlungen, Abspaltungen und Verschmelzungen“ von öffentlichen Beteiligungen vorsieht.

Der Artikel war wegbereitend für die Zusammenlegung von TIS, EOS, BLS und SMG zu einer Newco-Gesellschaft. Bei der Verabschiedung des Rechtstextes vor fast einem Dreiviertel Jahr war aber noch nicht abzusehen, dass das Land nur wenige Monate später Michl Ebner vor Gericht gegenüberstehen und um die Brennercom streiten muss.

In der neuen Fassung des Artikels, die Arno Kompatscher dem Landtag in Form des Nachtragshaushalts zur Begutachtung vorgelegt hat, ist ebendieser Rechtsstreit nun klar herauszulesen. „Die Änderungen und Ergänzungen sind erforderlich, um den Text der Bestimmung vollständiger und deutlicher zu gestalten“, erklärt der Landeshauptmann in seinem Begleitbericht des Nachtragshaushalts. Ziel sei es, „alle Möglichkeiten für die Operationen (vorzusehen), die erforderlich sind, um die Gesellschaften, Körperschaften und anderen, wie auch immer benannten Einrichtungen mit Beteiligung des Landes oder des Landes gemeinsam mit anderen öffentlichen Körperschaften zu rationalisieren oder zu reorganisieren“.

Neben der möglichen Abtretung, Umwandlung, Abspaltung und Verschmelzung von öffentlichen Aktien steht in der neuen Fassung nun explizit, dass Beteiligungen auch „zugewiesen, eingebracht oder eingegliedert“ werden können. Eben weil die vier Syndikatspartner Land, Selfin, Stadtwerke und A22 ja bereits Aktionäre der Brennercom sind.

Im Gesetz steht zwar nie explizit der Begriff „Brennercom“. Doch klarer wie am Ende des Artikels könnte Arno Kompatscher sein Vorhaben nicht ausdrücken: „Durch oder infolge dieser Vorgänge kann die Landesregierung, auch unter Beteiligung anderer öffentlicher Körperschaften, neue Gesellschaften errichten oder Sonderbetriebe und Körperschaften gründen, sich an bereits bestehenden Gesellschaften, Sonderbetrieben und Körperschaften beteiligen oder Gesellschaften, Sonderbetriebe und Körperschaften, auch wenn bereits bestehend, eingliedern.“

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