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„Rechtswidrige Beschlüsse widerrufen“

„Rechtswidrige Beschlüsse widerrufen“

Das Parlament räumt jeden Zweifel in Sachen Brennercom aus: Der Verwaltungsrat war nicht befugt, das Land aus der Gesellschaft rauszuwerfen. Die authentische Interpretation aus Rom ist in Kraft getreten.

Nach der Genehmigung durch Senat und Abgeordnetenkammer ist das Gesetz, mit dem das Eildekret für Lokalkörperschaften umgewandelt wurde, am 15. August 2015 in Kraft getreten. Darin enthalten sind einige wichtige Neuerungen, die auch für Südtirol von Interesse sind: So hat der Gesetzgeber im Wege einer authentischen Interpretation jeden Zweifel an der Auslegung der Bestimmungen über die Privatisierung von nicht-strategischen Beteiligungen beseitigt.

Erstens: Die Entscheidung, ob eine Beteiligung an einer Gesellschaft für die öffentlichen Interessen wesentlich ist oder nicht, steht der öffentlichen Hand selbst zu und nicht etwa dem Verwaltungsrat einer Gesellschaft. Zweitens: Die Sanktion des automatisches Verfalls einer Beteiligung kommt nur bei Untätigkeit zur Anwendung, nämlich wenn die öffentliche Hand kein Programm für die Rationalisierung der Beteiligungen genehmigt hat. Drittens: Die Verfallserklärung kann niemals der Verwaltungsrat der Gesellschaft treffen, sondern nur die Gesellschafterversammlung.

„Damit hat das Parlament klar und unmissverständlich festgelegt, wie die geltenden Bestimmungen in dieser heiklen und komplexen Materie auszulegen sind, die bei diversen Kommentatoren in ganz Italien zu einigen Fragen und Zweifeln geführt hat“, erklärt SVP-Senator Karl Zeller.

Er erläutert:

„Die nun mit Gesetz verankerte Auslegung des Parlaments ist vernünftig und überzeugend, auch weil sie im Einklang mit den diversen Beschlüssen steht, die das Unternehmensgericht Bozen kürzlich zu den betreffenden Gesetzesbestimmungen getroffen hat. Diese Klärung räumt viele Zweifel aus, wie sich öffentliche Körperschaften in Bezug auf ihre Beteiligungen zu verhalten haben. Auf den Fall Brennercom angewendet bedeutet dies klar und unzweideutig, dass die Auslegung des Verwaltungsrates vom Juni 2015 falsch war und daher nicht rechtens ist. Der Verwaltungsrat kann nicht einfach seine eigenen Aktionäre aus der Gesellschaft werfen. Angesichts der erfolgten Gerichtsentscheidung und der nun in Kraft getretenen authentischen Interpretation täte der Verwaltungsrat der Brennercom gut daran, seine rechtswidrigen Beschlüsse zu widerrufen anstatt einen aussichtslosen und unverständlichen Rechtsstreit auf Kosten einer mehrheitlich öffentlichen Gesellschaft weiter zu führen.“

Im selben Gesetz konnte laut Zeller zudem von der Autonomiegruppe durchgesetzt werden, dass die Mitteilungen bei Änderung von Katastererträgen vereinfacht und kostengünstiger werden. Auch das Problem der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Stiftung Weltnaturerbe Dolomiten konnte gelöst werden.

Am 13. August wurde des Weiteren das Ermächtigungsgesetz für die Reform der öffentlichen Verwaltung im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht. Dieses Gesetz ist eines der zentralen Reformprojekte der Regierung Renzi und überträgt der Regierung weitreichende Vollmachten für den Umbau der öffentlichen Verwaltung.

Durch den Einsatz der Autonomiegruppe im Senat und den SVP-Vertretern in der Abgeordnetenkammer wurden die Kompetenzen Südtirols durch Einfügung entsprechender Schutzklauseln gewahrt: „Auf diese Weise bleiben unsere autonomen Spielräume in so wichtigen Bereichen wie der Personalgesetzgebung, dem Forstpersonal, der Gemeindesekretäre und der Handelskammer aufrecht, was angesichts der zentralistischen Tendenzen in Rom keine Selbstverständlichkeit war“, so Karl Zeller.

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