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Der Serientäter

Wie es ein 25-jähriger Bozner es fertigbrachte, in einer Nacht fünf Straftaten zu begehen. In einem Schnellverfahren wurde er gestern dafür zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Und auf freien Fuß gesetzt.

von Thomas Vikoler

Wenn die Beweislage eindeutig ist, entscheiden sich Staatsanwälte für einen schnellen Abschluss des Verfahrens. Es kommt zu einem Schnellverfahren, das für die Betroffenen zumeist den Vorteil hat, dass sie rasch aus der U-Haft entlassen werden. Denn U-Haft ist seit dem Gefängnisleerungsdekret der Regierung Renzi allein für Straftaten mit einer potentiellen Haftstrafe von über drei Jahren vorgesehen.

Und diese Grenze unterschreitet Karim El Kabdany, ein 25-jähriger Bozner. Nach einer Nacht in der Bozner Haftanstalt wurde er gestern von Richterin Carla Scheidle auf freiem Fuß gesetzt. Und das, obwohl er es fertigbrachte, innerhalb kurzer Zeit fünf Straftaten zu begehen.

Doch der Reihe nach: Gegen 3.30 Uhr in der Nacht auf Samstag alarmierte ein Bozner Mietwagenfahrer die Polizei. Ein Fahrgast, so sein Verdacht, hatte ihm sein nagelneues Smartphone aus dem Inneren seines Shuttlebusses gestohlen. Eine Streife kam in die Bozner Siemensstraße und bat den Mietwagenfahrer um eine genaue Beschreibung des Fahrgastes. Dieser befand sich offenbar im Inneren des Nachtlokals Show Girl, wo ihn die Beamten aufspürten.

Der Gesuchte fühlte sich in seinem Amüsement im Night Club gestört, dennoch wurde er einer Körperkontrolle unterzogen. In seiner Hosentasche befand sich, so berichtete die Bozner Quästur gestern, ein nagelneues Smartphone. Das des Mietwagenfahrers. Es folgte, immer laut Polizeibericht, ein Fluchtversuch des Verdächtigen, in dessen Verlauf er einen Beamten an der Schulter leicht verletzte.

Schließlich wurde Karim El Kabdany, so heißt der Mann, wie sich später herausstellte, von den Beamten festgenommen und ins Bozner Gefängnis gebracht.

Die strafrechtliche Bilanz der Nacht: Der 25-Jährige wurde wegen insgesamt fünf Straftaten angezeigt. Erschwerter Diebstahl (das Handy des Mietwagenfahrers), Widerstand gegen Amtspersonen, Körperverletzung, Angabe von falschen Personaldaten (der Mann hatte sich gegenüber den Beamten ursprünglich als jemand anderes ausgegeben) – und Gefängnisausbruch.

Bei einer weiteren Überprüfung stellte sich nämlich heraus, dass El Kabdany sich wegen eines früheren Delikts im Hausarrest befand, bei Tag arbeiten durfte und sich täglich bei der Polizei melden musste. Nachts war es ihm jedenfalls verboten, außer Haus zu sein, was ihm die Anzeige wegen Gefängnisausbruchs einbrachte.

Richterin Carla Scheidle verurteilte den gebürtigen Marokkaner gestern zu einer Haftstrafe von insgesamt einem Jahr und acht Monaten. Das Urteil ist bereits verfasst, die Strafe sollte innerhalb von 30 Tagen in Rechtskraft erwachsen. Dann entscheidet sich, ob El Kabdany erneut ins Gefängnis muss.

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