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Heterologe Befruchtung

Landesrätin Martha Stocker mit Primar Bruno Engl

Landesrätin Martha Stocker mit Primar Bruno Engl

Auch in Südtirol wird jetzt die sogenannte heterologe Befruchtung, das heißt eine Befruchtung mit der Samen- oder Eizellenspende eines Dritten angeboten.

Wenn ein Kinderwunsch sich nicht erfüllt, so steht betroffenen Paaren dank der modernen Medizin eine Reihe von Behandlungsmöglichkeiten offen. Zukünftig kann in Südtirol dabei auch auf eine Samen- oder Eizellenspende zurückgegriffen werden. Bei einer Medienkonferenz am Freitag stellten LRin Martha Stocker und Primar Bruno Engl die neuen Richtlinien für die künstliche Befruchtung vor.

Mit dem Urteil 162/2014 des Verfassungsgerichtshofes ist das Verbot der heterologen Befruchtung mit der Spende eines Dritten in Italien für unrechtmäßig erklärt worden, weshalb die Südtiroler Landesregierung in ihrer Sitzung vom vergangenen Dienstag neue Richtlinien für die medizinisch assistierte Fortpflanzung festgelegt und dabei den Zugang zu den verschiedenen Behandlungsmethoden, die Information der betroffenen Paare und den Schutz des Embryos  geregelt hat.

„Der Wunsch nach Kindern ist Ausdruck des Bedürfnisses nach einer eigenen Familie und daher zutiefst menschlich“, erklärte Landesrätin Stocker bei der heutigen Medienkonferenz. „Die Hoffnung auf Erfüllung eines Kinderwunsches ist daher mehr als verständlich“, so Stocker.

Man müsse sich aber auch der Tragweite einer jeden Entscheidung bewusst sein und könne nicht um jeden Preis ein Kind haben, verwies die Gesundheitslandesrätin auf eine Reihe von ethischen und moralischen Fragen in Zusammenhang mit der heterologen Befruchtung. Es sei ein Weg, der gut begleitet werden müsse. „Wir haben eine große Verantwortung in der Information betroffener Paare, die über Chancen und Risiken, Nebenerscheinungen und rechtliche Konsequenzen aufgeklärt werden müssen“, so Stocker.

Die Landesrätin verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme des Landesethikkomitees, die unter http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/komitees/stellungnahmen-lebensbeginn.asp nachgelesen werden kann.

Der Primar der Gynäkologie und Geburtshilfe am Krankenhaus Bruneck Bruno Engl stellte die Entwicklung der künstlichen Befruchtung vor und ging auf die Situation in Südtirol ein. „Wir sprechen von einem unerfüllten Kinderwunsch, wenn sich innerhalb eines Jahres keine Schwangerschaft einstellt“, so Engl.

Dies sei bei etwa 10 bis 15 Prozent aller Paare der Fall.

„In Bruneck können wir derzeit etwa 1000 bis 1500 Paare jährlich betreuen“, so Engl.

Dabei kommen etwas mehr als 60 Prozent aus Südtirol, etwa 12 Prozent aus dem Trentino und die restlichen 28 Prozent aus den anderen Regionen Italiens.

Die Erfolgsquote liegt dabei je nach Verfahren durchschnittlich bei 25 bis 26 Prozent.

Mit der neuen Regelung können betroffene Paare zukünftig neben den bisher angebotenen Behandlungsmethoden auch auf die so genannte heterologe Befruchtung, das heißt eine Befruchtung mit der Samen- oder Eizellenspende eines Dritten zurückgreifen.

Das Höchstalter für die Behandlungen des Landesgesundheitsdienstes wurde um ein Jahr auf 42 Jahre und 364 Tage angehoben. Änderungen gibt es auch bei der maximalen Anzahl der Zyklen: Für die so genannte intrauterine Insemination sind nun nicht mehr nur drei, sondern insgesamt vier Versuche möglich, die sowohl homolog als auch heterolog sein können. Neuerungen gibt es auch für Krebspatienten, die nun im Vorfeld einer Operation sowie Bestrahlung und Chemotherapie ihre Samen bzw. Eizellen einfrieren lassen können.

Die Kosten pro Behandlung liegen zwischen 1500 und 4000 Euro.

 

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