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„Das ist ein Abenteuer“

LR Richard Theiner und Abteilungsdirektor Anton Aschbacher

LR Richard Theiner und Abteilungsdirektor Anton Aschbacher

Landesrat Richard Theiner hat am Mittwoch die Leitlinien des neuen Raumordnungsgesetzes vorgestellt: Ein einfaches, für alle verständliches Gesetz soll eine Zersiedelung des Landes verhindern.

Richard Theiners Euphorie ist deutlich zu spüren: „Das ist ein Abenteuer“, sagt der Landesrat. „Wir beschränken uns nicht darauf, das bestehende Gesetz anzupassen. Nein, wir stellen die Raumordnung auf ganz neue Füße.“

Die Landesregierung hat am Dienstag die Leitlinien für ein neues Raumordnungsgesetz verabschiedet. Diese Ziele und Prinzipien wurden am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

„Wir haben damit die erste Phase abgeschlossen. Nun geht es darum, den Gesetzestext zu erarbeiten“, erklärt der Umweltlandesrat.

Bis Oktober 2016 soll der Gesetzestext stehen.

Dieser soll innerhalb des Jahres 2017 verabschiedet werden – „damit wir uns im Wahljahr 2018 nicht mehr mit dem Raumordnungsgesetz befassen müssen“, so Theiner.

Wie sehen die Leitlinien aus?

Das Theiner-Papier fußt auf drei Prinzipien:

– Es geht darum, ein einfacheres und für alle verständliches Gesetz zu erarbeiten, wobei nicht mehr alle Eventualitäten im Gesetz verpackt werden.

– Eine Zersiedelung soll verhindert werden – und zwar durch eine klare Abgrenzung des Siedlungsraumes von der Naturlandschaft: Innerhalb der Siedlungsgrenzen werden den Gemeinden weiträumige Möglichkeiten eingeräumt. Außerhalb der Siedlungsgrenzen stehen hingen die Landwirtschaft und der Schutz der Naturlandschaft im Vordergrund.

– Es wird die Notwendigkeit der übergemeindlichen Zusammenarbeit unterstrichen.

Ein zentrales Element des neuen Raumordnungsgesetzes ist die Umstrukturierung der Baukommission: Die Kompetenzen der herkömmlichen Baukommission gehen an den Bürgermeister über. Die neue Kommission für Raum und Landschaft befasst sich hingegen mit den relevanten Bauvorhaben.

Sie besteht aus acht Mitgliedern. Drei davon werden vom Gemeinderat ernannt, die fünf weiteren Mitglieder sind Experten aus den verschiedensten Fachbereichen. Letztere werden einheitlich und übergemeindlich für einen funktionalen Kleinraum (zum Beispiel Burggrafenamt) bestellt – und sie dürfen keinen Verbänden angehören.

„Uns wurde der Vorwurf gemacht, dass damit in Zukunft die Beamten entscheiden“, sagt Richard Theiner.

Dies sei erstens eine „Herabwürdigung der Beamten“. Und zweitens stimme das gar nicht.

Die Kommission mache einen Vorschlag. Die finale Entscheidung treffe aber die Politik – also der Bürgermeister bzw. die Landesregierung.

Der Landesrat hebt die partizipative Mitgestaltung der Leitlinien hervor. So wurden zahlreiche Vorschläge der Interessensverbände und der Bevölkerung gesammelt, etwa auch online.

„Wir werden uns jetzt nicht ins stille Kämmerlein zurückziehen“, verspricht Landesrat Theiner, „sondern in regelmäßiger Absprache mit den politischen Gruppierungen und den Interessensverbänden am Gesetzestext arbeiten.“

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