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Kein Glyphosat bei OBI

Georg Pallua

Georg Pallua

Der Bau- und Handwerkermarkt OBI Südtirol nimmt mit sofortiger Wirkung Glyphosat und glyphosathaltige Produkte aus dem Sortiment.

Aufgrund einer Initiative von PAN-Italia, gemeinsam mit dem Dachverband für Natur- und Umweltschutz in Südtirol und WWF Bozen, hat der Bau- und Handwerkermarkt OBI-Südtirol entschieden, mit sofortiger Wirkung Glyphosat und glyphosathaltige Produkte aus dem Sortiment zu nehmen.

OBI Südtirol betreibt in Südtirol vier Standorte (Meran, Bozen, Brixen und Bruneck).

OBI-Geschäftsführer Georg Pallua:

„Immer stärker verpflichten wir uns einem respektvollen und umweltkonformen Umgang mit der Natur. Es werden also ab sofort alle glyphosat-haltigen Produkte aus unseren Regalen genommen. Wir wollen dabei nicht auf eine definitive gesetzliche Regelung warten.“

Das in der Südtiroler Landwirtschaft (Obst- und Weinbau) und privaten Garten vielfach eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel und Totalherbizid mit dem Wirkstoff Glyphosat gehört zu den besonders umstrittenen Pestiziden. Die Firma Monsanto betreibt Glyphosat unter dem kommerziellen Namen Roundup. Umweltschützer und politischen Parteien warnen seit Jahren vor den Gefahren, die von diesem Präparat ausgehen können.

 

Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in März 2015 der Wirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ eingestuft hat, hat in einigen Länder bereits ein Umdenken begonnen. In Deutschland hat die REWE-Kette/toom-märkte (350 Filialen) bereits der Verkauf eingestellt. Auch in der Schweiz haben die Supermarktketten Coop und Migros ihr Sortiment reduziert.

PAN-Italia Südtirolsprecher Koen Hertoge:

„Wir begrüßen diese Initiative und landesweite Vorreiterrolle der Firma OBI-Südtirol, und hoffen dass auch andere Bau- und Gärtenmärkte in Südtirol zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und Umwelt, glyphosathaltige Präparate aus ihren Verkaufssortiment nehmen.“

Klauspeter Dissinger (Dachverband) sagt dazu:

Nachdem die WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft, sollte das Vorsorgeprinzip zum Schutz der Konsumenten gelten und Glyphosat auch in der Landwirtschaft verboten werden.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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