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Beihilfen für Schwänzer?

Die BürgerUnion kritisiert, dass Schüler, die häufig die Schule schwänzen, die verschiedensten Studienbeihilfen des Landes bekommen.

Als regelrechte „Einladung für Missbrauch“ bezeichnet die BürgerUnion das Regelwerk zur Studienbeihilfe. „Gar einige Schüler, vornehmlich ausländischer Herkunft,  die weniger als die Hälfte der Stunden besuchen, erhalten die verschiedensten Studienbeihilfen des Landes, obwohl sie die Schule schwänzen. Mittels Anfrage im Südtiroler Landtag wollte ich nun Licht in die Geschichte bringen. Die Antwort der drei Landesräte ernüchternd,“ schreibt der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder am Dienstag in einer Aussendung.

Andreas Pöder

Andreas Pöder

So haben die drei Landesräte Achammer, Tommasini und Mussner der BürgerUnion bestätigt, dass man von den Fällen wisse, aber die Schüler aktuell mit 50% Anwesenheit, ab 2015/2016 mit 75% Anwesenheit Anrecht auf die verschiedensten Förderungen haben. „Was die Beiträge für die Schulbücher, den sogenannten Bücherscheck angeht, die immerhin 150,00€ pro Schulbesucher ausmacht, verzichtet man auf Kontrollen, da dies laut Landesregierung zu viel Bürokratie bedeuten würde“, so die BürgerUnion.

„Lieber lässt Kompatschers Kaos-Klub zu, dass das Südtiroler Schulwesen von Schlaumeiern an der Nase herumgeführt und betrogen wird,“ so Pöder in der Aussendung der BürgerUnion weiter.

Die BürgerUnion wird nun versuchen, diesem „Sozialbetrug“ mittels Beschlussantrag einen Riegel vorzuschieben. „Ich habe im Südtiroler Landtag einen Beschlussantrag eingebracht, mit dem die Materie strenger geregelt werden soll. Der Beschlussantrag sieht eine Auszahlung der verschiedenen Beihilfen und Vergünstigungen ab einer Anwesenheit von 80% der Schulstunden vor. Der Bücherscheck soll bei Nichterreichen der Stundenzahl zurückbezahlt werden müssen. Die Studienbeihilfe und der Bücherscheck sollen nur dann zu Beginn des Schuljahres ausbezahlt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler vorher in Südtirol eine Pflichtschule mit mindestens 80 Prozent Anwesenheit besucht hat.

Ein Schüler an der Ober- oder Berufsschule, der diese Mindestanwesenheit im Jahr vorher nicht aufweisen kann, soll die Studienbeihilfe erst am Ende des betreffenden Schuljahres sozusagen als Rückerstattung erhalten und dann auch nur unter der Voraussetzung, dass er mindestens 80 Prozent Anwesenheit aufweisen kann. Da dieser strengere Vorschlag nur die Schlaumeier betrifft, bleibt die Schülerförderung für Familien, deren Kinder an einer Ausbildung interessiert sind und diese effektiv besuchen, unangetastet. Vielmehr kann das Land in einem zweiten Schritt durch die zurückgehaltenen mittel die bestehende Schülerforderung aufstocken. Dies ist ein weiterer Schritt, die fleißigen zu belohnen, und die faulen zu bestrafen,“ schließt Pöder die Aussendung der BürgerUnion .

 

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