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Watschn für Ebner

Watschn für Ebner

Die Eilverfügung des Unternehmensgerichts in Sachen Brennercom hat es in sich: Die Richterin gibt dem Land bereits in der Dringlichkeitsphase recht. TAGESZEITUNG Online druckt das Dokument exklusiv ab.

von Artur Oberhofer

Die Verfügung ist drei Seiten lang.

Das Unternehmensgericht am Landesgericht in Bozen hat – wie berichtet – den am 19. Juni dieses Jahres beschlossenen Ausschluss des Landes aus der Brennercom ausgesetzt. Mehr noch:

TAGESZEITUNG Online hat die Verfügung von Richterin Ulrike Ceresara einsehen können und einem Rechtsexperten vorgelegt. Der erklärt: Die Verfügung komme einem vorweggenommenem Urteil gleich.

Tatsächlich hat Richterin Ulrike Ceresara bereits in der Dringlichkeitsphase meritorisch argumentiert.

Die Richterin hat nämlich festgestellt, dass es im konkreten Fall um eine (Landes-)Beteiligung von öffentlichem Interesse gehe, der Artikel, auf den sich der Brennercom-Verwaltungsrat beim „Rausschmiss“ des Landes bezogen habe, sei nicht anwendbar.

Breitband, so die Richterin, sei von strategischem Interesse des Landes, dies ergebe sich auch aus den Beschlüssen der Landesregierung. Ergo könne keine Rede von einer wie auch immer gearteten gesetzlichen Pflicht des Landes sein, die Brennercom-Anteile abzustoßen.

Der Rechtsexperte zu TAGESZEITUNG Online:

„Es ist sehr ungewöhnlich, dass sich ein Richter in einer Dringlichkeitsverfügung, also in einer Phase, in der es noch kein kontradiktorisches Verfahren gegeben hat, so weit hinauslehnt, da muss die Sache schon sonnenklar sein.“

Für Michl Ebner und seine Brennercom-Mitstreiter Karl Manfredi und Ferdinand Willeit sei die Dringlichkeitsverfügung eine Watschn, so der Rechtsexperte.

Hinzu kommt:

Präsidentin Ulrike Ceresara, die als brillante Juristin gilt, hat sich selbst als Instruktionsrichterin eingesetzt. Es ist nicht anzunehmen, dass die Richterin, die bereits festgestellt hat, dass es keine gesetzliche Notwendigkeit gegeben habe, das Land aus der Brennercom „hinauszukeilen“, in zwei Wochen zu einem gegenteiligen Schluss kommt.

Der meritorische Prozess findet bereit am 31. Juli dieses Jahres statt.

Der Rechtsexperte sagt:

„Durch die Dringlichkeitsverfügung wurde Ebner & Co. der Teppich unter den Füßen weggezogen.“

Pikant:

Die Brennercom muss jetzt das Land wieder als Aktionär eintragen.

Für den Verwaltungsrat, der den Rausschmiss beschlossen hat, könnte dies nun haarig werden. Denn in der Aktionärsversammlung haben die öffentlichen Körperschaften nun wieder die Mehrheit.

TAGESZEITUNG Online druckt die Eilverfügung ab:

Machen Sie sich selbst ein Bild.

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