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„Autonomer Beschluss“

„Autonomer Beschluss“

Das römische Parlament streicht 18 verurteilten Ex-Abgeordneten die Leibrente. Was passiert mit Michl Laimer?

Von Matthias Kofler

Keine Leibrente mehr für verurteilte Ex-Abgeordnete und Senatoren: Das römische Parlament hat entschieden, allen ehemaligen Parlamentariern den Anspruch auf eine Leibrente zu streichen, die für besonders schwere Straftaten in letzter Instanz zu Haftstrafen über zwei Jahren verurteilt wurden.

Die Maßnahme betrifft insgesamt acht Senatoren und zehn Onorevoli. Die bekanntesten davon sind Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi und dessen langjähriger Weggefährte Marcello Dell’Utri sowie Ex-Gesundheitsminister Francesco De Lorenzo.

Auch wenn es in der Region derzeit ohnehin keine zu über zwei Jahren Haft verurteilte Ex-Abgeordnete gibt (der wegen Betrugs zu 2 Jahren und zehn Monaten verurteilte Ex-Landesrat Michl Laimer hat nämlich einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen): Auf die Abgeordneten des Regionalrats werden die römischen Bestimmungen dennoch keine Auswirkungen haben, erklärt der Präsidialsekretär und SVP-Kammerabgeordnete Manfred Schullian.

TAGESZEITUNG Online: Herr Schullian, könnte sich der Beschluss auch auf ehemalige Abgeordnete des Regionalrats auswirken?

Manfred Schullian: Nein, der Beschluss hat keinerlei Auswirkungen auf die ehemaligen Abgeordneten des Regionalrats. Es handelt sich hierbei um eine interne Maßnahme des Präsidiums der Abgeordnetenkammer, die dieses autonom in seiner Selbstregulierungsfunktion beschlossen hat. Das Präsidium des Senats hat parallel dazu den gleichlautenden Beschluss verabschiedet. Die beiden Beschlüsse haben aber keine automatischen Auswirkungen auf andere Institutionen. Sie können allenfalls Vorbild für andere Parlamente sein.

Kammerpräsidentin Laura Boldrini hat genau in dieser Frage im Oktober 2014 ein Gutachten wegen eines verurteilten Ex-Abgeordneten des sizilianischen Regionalrats angefordert. Hat auch dieses Gutachten keine Auswirkungen?

Nein, hierbei handelt es sich um ein Gutachten der Staatsadvokatur. In derselben Frage gibt es mindestens zehn weitere Gutachten mit unterschiedlichem Inhalt. Juristen sind wie Ingenieure: Jeder kommt zu einem anderen Schluss. Es ist also nicht zweifelsfrei geklärt, inwieweit verurteilten Ex-Regionalratsabgeordneten die Leibrente gestrichen werden kann.

Wurde auch innerhalb des Präsidiums der Kammer über diese Frage diskutiert?

Ja, es gab zu diesem Thema sehr unterschiedliche Auffassungen, etwa was die Befassung der Präsidiumsmitglieder oder die mögliche oder nicht mögliche Rückwirksamkeit der Maßnahme betrifft.

Am Ende betrifft die Maßnahme nur zehn von insgesamt 1.548 Leibrentenempfänger der Abgeordnetenkammer …

Ja, aber diese Zahlen haben wir erst nach Verabschiedung des Beschlusses vom Innenministerium erhalten. Weiterhin offen ist, wie viele Ex-Abgeordnete, die über 80 Jahre alt sind, davon betroffen sind. Hierzu fehlen uns noch die Zahlen.

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