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Betrug an der Post?

 

Das Referendum der Süd-Tiroler Freiheit

Das Referendum der Süd-Tiroler Freiheit

Betrug gegen das Wirtschaftsministerium in der Höhe von 670.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft will wegen der Postspesen-Geschichte zum Selbstbestimmungs-Referendum Anklage gegen Werner Thaler und Reinhild Campidell erheben.

Von Thomas Vikoler

Es war der Inhalt einer der wenigen politischen Seitenhiebe des designierten Landeshauptmannes Arno Kompatscher im Landtagswahlkampf 2013.

Beim Streitgespräch mit Sven Knoll von der Südtiroler Freiheit auf TAGESZEITUNG Online sprach er die Sache mit den Postspesen an. Der Vorwurf: Die Südtiroler Freiheit nehme für ihr Selbstbestimmungs-Referendum einen vergünstigten Posttarif in Anspruch, der eigentlich allein für den Wahlkampf vorgesehen sei.

Ob Kompatscher der Staatsanwaltschaft Bozen damit den entscheidenden Tipp für eine Straf-Ermittlung gab, ist nicht bekannt. Das Video mit dem Streitgespräch ist jedenfalls Teil Faszikels in diesem mutmaßlichen Betrugsfall. Im Juni 2014 führten die Carabinieri am Sitz der Südtiroler Freiheit und privat bei einigen Parteifunktionären Hausdurchsuchungen durch. Beschlagnahmt wurden Unterlagen und Computer.

Werner Thaler

Werner Thaler

Nun, knapp ein Jahr später, sind die Ermittlungen abgeschlossen und Oberstaatsanwalt Guido Rispoli, der sie koordiniert, beabsichtigt eine Anklage gegen zwei Personen:

Werner Thaler und seine Gattin Reinhild Campidell. Zwar waren mehrere Funktionäre in die Vorbereitungen des Selbstbestimmungsreferendums involviert, letztlich, so ergaben die Ermittlungen, seien aber Thaler und Campidell für den Versand der 375.720 Briefe zuständig gewesen.

Thaler, der gesetzliche Vertreter der Bewegung, begab sich am 30. September 2013 in das Postverteilungszentrum in der Bozner Reschenstraße, um die Referendums-Briefe aufzugeben.

Er legte eine von ihm unterzeichnete „Aufstellung für den Versand von Wahlkampfmaterial innerhalb Italiens“ vor und erklärte, die Voraussetzungen für den vergünstigten Tarif für Wahlkampfpost nach Artikel 17 des Staatsgesetzes Nr. 515/93 zu besitzen. Für die Ermittler handelt es sich dabei um eine Falscherklärung, eine Vorspiegelung und Täuschung, die den Tatbestand des Betrugs zu Lasten des Wirtschaftsministeriums erfüllt. Dieses zahlte nämlich der Post AG später die Differenz zum üblichen „Prioritaria“-Tarif von 1,75 Euro zurück.

Die 375.7210 Briefe wurden folglich als „Posta Prioritaria Pro“ verschickt, wofür der günstige Tarif von 0,04 Euro zu bezahlen war. Dadurch ergab sich laut Abschlussbericht für die Südtiroler Freiheit ein ungerechtfertigter finanzieller Vorteil von 642.481 Euro.

Das ist nicht alles:

Thaler präsentierte am 30. September 2013 in der Postverteilerzentrale in Bozen eine weitere Aufstellung. Sie war zuvor von Reinhild Campidell unterzeichnet worden und betraf den „Versand von Wahlkampfmaterial ins Ausland“. Insgesamt 26.501 Briefe in vorfrankierten Umschlägen wurden so mit dem vergünstigten Tarif von 0,04 Euro plus vier Prozent Mehrwertsteuer anstatt der sonst anfallenden 0,80 plus 22 Prozent Mehrwertsteuer mit „Posta Target Internazionale“ verschickt.

Auch hier geht die Staatsanwaltschaft von einem Betrug gegen das Wirtschaftsministerium aus und beziffert den Schaden auf 24.762 Euro.

 

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