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Geregelter Kreisverkehr

Geregelter Kreisverkehr

Die Landesregierung legt klare Regeln für den Bau von Kreisverkehren fest.

Ob das Land Südtirol einen Kreisverkehr verwirklicht oder nicht, diese Entscheidung fällt künftig auf der Grundlage klarer Richtlinien. Die Landesregierung hat am Dienstag neuen „Zulassungskriterien für Kreisverkehre“ grundsätzlich zugestimmt. Formell beschlossen werden die von den Landesräten Christian Tommasini und Florian Mussner vorgelegten Richtlinien in der nächsten Regierungssitzung.

Die Bedeutung der Straße, der Verkehrsfluss, die Sicherheit und die Machbarkeit – diese vier Kriterien sollen den Ausschlag darüber geben, ob das Land Südtirol einen Kreisverkehr baut und finanziert. In der Landesverwaltung liegen derzeit an die 15 Anträge um Errichtung von Kreisverkehren auf. Um diese Anträge korrekt und gerecht bearbeiten zu können, hat die Landesregierung die für Straßenbau und Mobilität zuständigen Landesräte damit beauftragt, entsprechende Kriterien auszuarbeiten.

Diese „Zulassungskriterien für Kreisverkehre“ hat die Landesregierung heute grundsätzlich genehmigt. Demnach übernimmt das Land den Bau eines Kreisverkehrs nur dann, wenn es sich um Kreuzungsbereiche handelt, die von „Landesinteresse“ sind. Als solche werden Kreuzungen zwischen Staatsstraßen, zwischen Staats- und Landesstraßen und auch zwischen Staats- und Gemeindestraßen eingestuft, sofern es sich bei der entsprechenden Gemeindestraße um die Hauptzufahrt eines Ortes handelt.

Dieses ‚Landesinteresse‘ ist somit Voraussetzung für die Finanzierung eines Kreisverkehrs durch das Land. Aber noch zwei weitere Kriterien, die den Verkehrsfluss betreffen, spielen eine Rolle spielen.

„So wird vorausgesetzt, dass mindestens 25 Prozent des Verkehrs im Kreuzungsbereich von der Einfahrtsstraße kommen und dass mehr als 5000 Fahrzeuge am Tag die Kreuzung befahren“, so Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. Nur dann, so der Landeshauptmann, könne das Land den Bau zu hundert Prozent finanzieren. Wird nur eines dieser beiden Kriterien erfüllt, kann die Gemeinde „nur“ mit einer Kostenbeteiligung rechnen. Wird das Vorhaben weder dem einen, noch dem anderen Kriterium gerecht, muss die Gemeinde das Projekt aus eigener Tasche finanzieren.

Dass natürlich auch die Machbarkeit gegeben sein muss und die geometrischen Voraussetzungen für den Bau eines Kreisverkehrs passen, darauf verweist Landesrat Tommasini. Den Aspekt der Sicherheit hebt schließlich Mobilitätslandesrat Florian Mussner hervor: „Besondere Beachtung finden sollen problematische Kreuzungsbereiche, für die wir eine erhöhte Unfallgefahr geortet haben.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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