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Das Bristol-Urteil

Der Staatsrat fällt ein richtungsweisendes Urteil, das der Gemeinde Meran über 1,8 Millionen kostet. Der Bauunternehmer Pietro Tosolini muss für den Wiederaufbau des Ex-Hotels Bristol lediglich 129.374 Euro an Erschließungsgebühren anstatt der geforderten 1.978.663 zahlen.

von Thomas Vikoler

Der Abbruch und Wiederaufbau des früheren Hotels Bristols durch Pietro Tosolinis Habitat AG war eine langwierige Angelegenheit. Auch das dazugehörige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Bozen, in dem es zum sehr viel Geld ging. Das nun nach einem rechtsgültigen Urteils des Staatsrates der Gemeinde Meran beinahe gänzlich durch die Lappen geht.

Es geht um die Gebühren für die primäre und sekundäre Erschließung des Ex-Hotels in der Meraner Freiheitsstraße, an dessen Stelle eine Wohn- und Geschäftsanlage errichtet wurde.

Die Baukonzession hierfür wurde im März 2005 an Habitat AG erlassen, es folgte  einen Monat später eine Aufstellung über die zu zahlenden Erschließungsgebühren: 1.361.949 Euro für die primäre, 616.713 Euro für die sekundäre Erschließung. Insgesamt: 1.978.663 Euro.

Baulöwe Tosolini erachtete den Betrag als zu hoch und zog vor das Verwaltungsgericht. Dieses reduzierte den geschuldeten Betrag aufgrund eines technischen Gutachtens auf 1.890.059 Euro, die Gebühr für die primäre Erschließung wurde etwas nach unten korrigiert und Habitat dazu verurteilt, der Gemeinde zwei Drittel der Verfahrensspesen zu ersetzen.

Es schaute also gut aus für die Gemeinde Meran, früher oder später einen stattlichen Erschließungsbeitrag zu kassieren.

Weit gefehlt: Mit dem nun ergangenen Urteil des Staatsrates (Urteilsverfasser: Bernhard Lageder) wird die Rechnung des Verwaltungsgerichts völlig auf den Kopf gestellt. Die Habitat AG muss nun der Gemeinde lediglich 129.374 Euro an Erschließungsgebühren zahlen.

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