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Die Vorschuss-Forderung

Der Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge bei Sanierungsarbeiten sollte auch für Kondominien gelten, fordert die Gewerkschaft SGB-CISL.

Seit Juli 2014 können Eigentümer, die ihre Wohnung sanieren, sich die dafür zustehenden staatlichen Steuerabzüge von 50 Prozent der getätigten Ausgaben vom Land vorauszahlen lassen. Dabei handelt es sich um ein zinsloses Darlehen in der Höhe der Steuerabschreibung, welches in zehn Jahresraten rückerstattet werden muss.

„Ein Jahr nach Einführung dieses Vorschusses können wir sagen, dass diese Möglichkeit großen Anklang gefunden hat. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind rasch aufgebraucht worden. Das war auch vorauszusehen. Diese Unterstützung ist gerade für jene Wohnungsbesitzer interessant, die ihre Sanierung sonst nicht in vollem Ausmaß finanzieren könnten“, erklärt die Gewerkschaft SGB-CISL.

Den Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge durch das Land hatte die Gewerkschaft im Dezember 2013 vorgeschlagen. Neben der Förderung von Sanierungen sollte diese Maßnahme dazu beitragen, Investitionen anzukurbeln, den Wirtschaftskreislauf in Gang zu bringen und Arbeitsplätze zu schaffen. Letztendlich soll all dies mehr Steuergelder in den Landeshaushalt zu spülen, von der Mehrwertsteuer über die Einkommenssteuer bis hin zur Wertschöpfungs- und Körperschaftssteuer.

„Da diese Maßnahme sehr gut angekommen ist, sollte unserer Ansicht nach der nächste Schritt folgen, und zwar diesen Vorschuss auch auf die Wiedergewinnung von gemeinsamen Teilen in Mehrfamilienhäusern auszudehnen. Dafür ist es aber notwendig, dass das Land mehr Geldmittel zweckbindet. Wir werden deshalb den zuständigen Landesrat Christian Tommasini um ein Treffen ersuchen“, so der SGB-CISL.

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