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Die Richtigstellung

Die Tageszeitung „Dolomiten“ begehrt auf die Richtigstellung von SVP-Senator Karl Zeller folgende Richtigstellung im Sinne des Pressegesetzes.

Auch wenn Senator Karl Zeller die unwahre Behauptung, er erhalte bei den „Dolomiten eine „Sonderbehandlung“, immer wieder wiederholt, wird sie nicht wahr. Tatsache ist, dass Karl Zeller vom Dezember 2013 bis Juni 29. Juni 2015 207 Mal im Text erwähnt wurde und 40 Fotos von ihm veröffentlicht wurden. Zeller muss endlich verstehen, dass journalistische Arbeit auch darin besteht, interessante Inhalte zu veröffentlichen und nicht jede Aussendung abzudrucken. Gerne erklären wir ihm die angeführten Fälle:

1. Der von Karl Zeller beanstandeten Meldung in den Dolomiten vom 18.06.2015 zur Durchführungsbestimmung zur Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung wurde die Aussendung der Abgeordneten Plangger und Gebhard zugrunde gelegt. Lediglich eine zusätzlich erklärende Passage der Durchführungsbestimmung wurde aus der Aussendung Alfreider/Zeller übernommen.
2. Für die zweite Meldung in derselben Dolomiten-Ausgabe zu einer zweiten veröffentlichten Durchführungsbestimmung wurde aufgrund des äußerst begrenzten Platzes lediglich die für den Leser primär wichtige Information – was der Inhalt der Durchführungsbestimmung ist – wiedergegeben. Von wem die Aussendung stammt, ist für den Leser in diesem Fall zweitrangig.
3. In der Meldung in der Dolomiten-Ausgabe vom 05.03.2015, die den Empfang des ehemaligen Staatspräsidenten Giorgio Napolitano in der Autonomiegruppe des Senats zum Inhalt hat, wurde Senator Zeller als Gruppenvorsitzender, der Napolitano empfangen hat, erwähnt. Aufgrund des begrenzten Platzes konnte als Bild lediglich ein Portrait verwendet werden, das natürlich den prominenten Zugang für die Autonomiegruppe, eben Napolitano, zeigt.

Dr. Toni Ebner
Chefredakteur „Dolomiten“

Christian Unterhuber
Ressortleiter „Dolomiten“-Lokalredaktion

Georg Prader
„Dolomiten“-Politikredaktion

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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