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Die Penisring-Anklage

Ulli mair

Die Staatsanwaltschaft Bozen hat Anklage gegen die freiheitlichen Landtagsabgeordneten Pius Leitner und Ulli Mair wegen des Verdachts der Unterschlagung von Fraktionsgeldern in der Höhe von 46.250 Euro erhoben.

Von Thomas Vikoler

Ein Fraktionssprecher in einem Regional- oder Landtag ist zwar keine Amtsperson, sehr wohl aber eine, die öffentliche Güter verwaltet – also eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit.

Zu diesem Schluss kam 2014 der römische Kassationsgerichtshof in einem eklatanten Fall von Zweckentfremdung von Fraktionsgeldern im Regionalrat des Latium: Franco Fiorito, Fraktionssprecher des PdL, hatte Gelder für private Ausgaben abgezweigt und wurde zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Unterschlagung verurteilt. Die Kassation legte zudem enge Grenzen für die Unterscheidung zwischen fraktionsbezogenen und nicht fraktionsbezogenen Ausgaben fest.

Auf das Fiorito-Urteil der Kassation stützt sich auch die Staatsanwaltschaft in einer Anklage zu einem weit weniger drastischen Fall. Aber immerhin: Die Landtagsfraktion der Freiheitlichen hat demnach zwischen 2008 und 2013 insgesamt 46.250 Euro zweckentfremdet. Auf diese Summe beziffert die Finanzwache jene Ausgaben, die nicht im engeren Sinne der Tätigkeit und dem Funktionieren der Landtagsfraktion dienten.

Der Antrag auf Einleitung eines Hauptverfahrens richtet sich gegen Fraktionssprecher Pius Leitner und der damaligen Obfrau Ulli Mair. Die Landtagsabgeordnete war die gesetzliche Vertreterin der Freiheitlichen und hatte die Vollmacht für das Kontokorrent, über das ein Teil der Zahlungen abgewickelt wurden.

Zu den Vorhaltungen gehört auch der Penisring, den die Freiheitlichen ihrem Kollegen Guggi Stocker geschenkt haben.

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