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Entlassung im Gerichtssaal

Entlassung im Gerichtssaal

Spektakuläres Urteil gegen den suspendierten WoBi-Abteilungsdirektor Stefano Grando am Landesgericht: Drei Jahre Haft wegen Bestechung und – als Nebenstrafe – die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst.

Von Thomas Vikoler

Der braungebrannte Mann im grauen Nadelstreifenanzug muss starke Nerven haben. Oder er ist sich seiner juridisch prekären Situation nicht bewusst.

Den Urteilsspruch der Vorsitzenden Richterin Carla Scheidle nimmt der 53-Jährige mit einem leichten Grinsen hin. Fünf Minuten später ist er bereits zum Scherzen aufgelegt, er bitte einen Fotografen, ihm ein Foto mit seinem Cataneser Anwalt Riccardo Di Bella zu schicken.

Zur Erinnerung.

Der Mann, der soeben zu drei Jahren Haft wegen Bestechung (in der Rolle des Bestochenen) verurteilt wurde, heißt Stefano Grando. Ehemaliger Leiter der Abteilung Mieterservice beim Wohnbauinstitut, seit 2010 vom Dienst suspendiert. „Ich bekomme das Mindestgehalt, 600 Euro im Monat“, verrät Grando am Rande der Schlussverhandlung am Bozner Landesgericht.

Seit Montag ist er seine Beamtenstelle beim WoBi los. Jedenfalls auf dem Papier, denn er wird Berufung gegen den Schuldspruch einlegen. Der ist weniger wegen des verhängten Strafmaßes spektakulär (drei Jahre Haft hatte auch Staatsanwalt Axel Bisignano beantragt), sondern wegen der Nebenstrafen:

Lebenslanger Ausschluss von öffentlichen Ämter, eineinhalb Jahre Kontaktverbot mit öffentlichen Behörden (sollte Grando für eine Privatfirma arbeiten, könnte er zum Beispiel mit dem WoBi keine Verhandlungen führen), Beschlagnahme von Gütern im Wert von 5.000 Euro, Übersendung der Prozessakten an die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof (wo auch ein Verfahren wegen des verursachten Imageschadens droht).

Die härteste der Nebenstrafen ist aber zweifellos diese: Entlassung aus dem öffentlichen Dienst.

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