Du befindest dich hier: Home » Gesellschaft » Die Kontroll-Richtlinien

Die Kontroll-Richtlinien

Bei der Fahrzeugüberprüfung gibt es neue Kriterien. Landesrat Florian Mussner unterstreicht: Die Sicherheit sei das oberste Ziel.

Die regelmäßig vorgeschriebenen Fahrzeugüberprüfungen werden künftig einheitlicher abgewickelt. „Sicherheit im Straßenverkehr ist oberstes Ziel dieser Maßnahme“, unterstreicht Mobilitätslandesrat Mussner. „Wir alle tragen Verantwortung im Straßenverkehr und dafür, dass unsere Fahrzeuge aus technischer Sicht in Ordnung sind.“

„MCTC-Net2“ nennt sich das das neue, perfektionierte Datenprotokoll, das innerhalb Oktober in den italienweit rund 8000 ermächtigten Werkstätten zur Anwendung kommen soll. Damit erfolgen die Fahrzeuguntersuchungen nach festgelegten Kriterien und gewährleisten größte Sorgfalt und Datensicherheit. Das Datenprotokoll garantiert gemäß EU-Richtlinien eine nachprüfbare Datenübermittlung.

Im Zuge der diesjährigen Eichung der Prüfgeräte werden die 96 ermächtigten privaten Werkstätten in Südtirol auf das neue System umstellen. Wie Markus Kolhaupt von der Landesprüfstelle für Fahrzeuge erklärt, sollen damit die einheitliche und ordnungsgemäße Durchführung der Fahrzeuguntersuchung sichergestellt und die Prüfergebnisse digital dokumentiert werden. Neu ist beispielsweise, dass während der Bremsprobe der Hinterachse das Kennzeichen des Fahrzeuges automatisch fotografiert wird.

Dieser Fotobeweis wird in das Datenprotokoll integriert, das in das Datenverarbeitungszentrum des Transportministeriums nach Rom übermittelt wird. Neu definiert wird darüber hinaus der Zeitrahmen für die Durchführung einer Fahrzeugkontrolle. Das Revisionsregister für die Werkstätten hingegen wurde abgeschafft.

Die Entwicklungen der Fahrzeugtechnik gehen dahin, auch menschliches Versagen am Steuer zu korrigieren, weist Kolhaupt hin. Die Hauptuntersuchung von Autos mit einem Gesamtgewicht von bis zu dreieinhalb Tonnen sowie von Motorrädern und Kleinkrafträdern ist jeweils nach vier Jahren ab Zulassung und dann alle zwei Jahre vorzunehmen; für Fahrzeuge für den gewerblichen Personentransport ist die Hauptuntersuchung jährlich durchzuführen

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen