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Die Sprach-Sanktionen

Die Sprach-Sanktionen

Der Abgeordnete Sven Knoll will wissen: Wann kann der Landeshauptmann endlich Strafen bei Verletzungen der Sprachbestimmungen verhängen?

Vor einem halben Jahr wurde im Landtag ein Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit zum Thema „Gleichstellung der Sprachen“ mit großer Mehrheit genehmigt. Konkret sprach sich der Landtag fast einstimmig dafür aus, dass die Zuständigkeit zur Kontrolle der Einhaltung der Sprachbestimmungen vom Regierungskommissariat auf den Landeshauptmann übergehen sollte. Nun will die Bewegung wissen, wie es um die Umsetzung des Beschlussantrages steht.

„Bisher ist das Regierungskommissariat für Sanktionen bei Missachtung der Gleichbehandlung der Sprachen zuständig. Strafen wurden in der Vergangenheit allerdings nur ausgestellt, wenn es um Verstöße gegen die italienische Sprache ging“, kritisiert Landtagsabgeordneter Sven Knoll. „Bei den zahlreichen Fällen von Missachtungen des Deutschen, etwa bei Polizeikontrollen, Beipackzetteln oder Warenetiketten, hat das Regierungskommissariat keinen Finger gerührt!“

Fraktionssekretär Stefan Zelger attestiert: „Wer in Südtirol die italienische Sprache missachtet bekommt massive Probleme, umgekehrt hat man nichts zu befürchten! Solange das Regierungskommissariat die Zuständigkeit für Sanktionen besitzt, wird sich daran auch nichts ändern!“

Dieser Argumentation folgte auch der Landtag. Die Zuständigkeit zur Kontrolle der Sprachbestimmungen sei beim Landeshauptmann als „obersten Wächter der Autonomie“ besser aufgehoben. Die Süd-Tiroler Freiheit wird diese wichtige Angelegenheit nun weiter verfolgen und hat deshalb eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Die Bewegung will wissen, ob die Landesregierung bereits beim Regierungskommissariat interveniert bzw. Schritte zur Umsetzung des Beschlussantrages eingeleitet hat.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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