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Reduzierte Gebühr

Für die meisten Unternehmen ist in Kürze die Zahlung der an die Handelskammer geschuldeten Jahresgebühr 2015 fällig. Die Beträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent reduziert worden.

Zeitgleich mit der ersten Anzahlung für die Einkommenssteuer im Juni sind alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen und die im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (VWV – REA) eingetragenen Betriebe, Organisationen und Personen zur Zahlung der Jahresgebühr an die Handelskammer verpflichtet.

Die Beträge können der Internetseite der Handelskammer Bozen, Abschnitt Handelsregister, Unterpunkt Jahresgebühr entnommen werden. Vor Kurzem sind mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) die entsprechenden Zahlungsaufforderungen übermittelt worden, die Informationen zur Berechnung, zu den Fälligkeiten und zu den Zahlungsmodalitäten enthalten.

Die Einzelunternehmen, die einfachen Gesellschaften, die Zweitsitze von ausländischen Unternehmen und die im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (VWV – REA) eingetragenen Betriebe, Organisationen und Personen sind zur Zahlung eines Fixbetrags verpflichtet, während alle Gesellschaften (OHG, KG, GmbH., AG, usw.) den Betrag aufgrund des im Vorjahr erwirtschafteten Umsatzes berechnen müssen, der in der IRAP-Erklärung angeführt wird.

Die Jahresgebühren werden von der Handelskammer Bozen für Dienstleistungen zugunsten der Südtiroler Unternehmen eingesetzt. Trotz der Kürzungen der Gebühren um 35 Prozent ist die Handelskammer darum bemüht, die Dienstleistungen für die Unternehmen soweit wie möglich aufrecht zu erhalten. Für die Dienstleistungen für die Wirtschaft wird auf die Internetseite www.handelskammer.bz.it der Handelskammer verwiesen.
Die Zahlung erfolgt mittels Zahlungsvordruck F24, durch den eventuelle Steuerguthaben verrechnet werden können.

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