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Geschützte Bezeichnung

Was besagt eigentlich das bekannte Siegel „geschützte Ursprungsbezeichnung“? Die Verbraucherzentrale klärt auf.

Zur Herkunft eines verarbeiteten Lebensmittels gibt es inzwischen diverse Regionalmarken und Gütesiegel. Doch nur auf wenigen ist das Label „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) zu finden. Dieses gesetzlich kontrollierte Gütesiegel ist europaweit einheitlich und gibt eindeutig Auskunft über die Herkunft eines Lebensmittels. Das Siegel garantiert, dass das Produkt in einem festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt wird. Beispiele hierfür sind Asiago-Käse und Parma-Schinken.

Zum Verwechseln ähnlich ist die Kennzeichnung „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.). Der Unterschied: Hier muss lediglich eine der Produktionsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) im genannten geografischen Gebiet stattfinden. So kann das Schweinefleisch für den „Südtiroler Speck G.G.A.“ aus Dänemark oder den Niederlanden stammen und nur die Herstellung in der Region erfolgen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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