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Vergünstigte Kredite

Vergünstigte Kredite

Die Landesregierung hat die Annahme von Fördergesuchen für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen mit Beschränkung auf Finanzierungen aus dem Rotationsfonds beschlossen.

Die vergünstigten Kredite aus dem Rotationsfonds bilden gemeinsam mit den Verlustbeiträgen und Förderausschreibungen das Korsett der neuen Wirtschaftsförderung des Landes. Am Dienstag hat die Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher beschlossen, dass wieder Fördergesuche für den Rotationsfonds für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen angenommen werden.

Landeshauptmann Kompatscher will Südtirols Unternehmen stärken sowie das Wachstum der Wirtschaft ankurbeln und setzt dabei auf eine dreiteilige Wirtschaftsförderung, bei der vor allem die vergünstigten Kredite aus dem Rotationsfonds der Wirtschaft nachhaltig unter die Arme greifen sollen.

Vor einem Jahr hat die damals neue Landesregierung die Annahme der Fördergesuche in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen (Kapitalbeiträge und Rotationsfonds) sowie Tourismus (nur Rotationsfonds) ausgesetzt, um die Wartezeiten abzubauen.

Nachdem die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr den Zugang zu den Förderungen im Tourismus wieder geöffnet hat, ist heute auch die Annahme von Fördergesuchen für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen mit Beschränkung auf Finanzierungen aus dem Rotationsfonds beschlossen worden.

Mit der neuen Regelung für den Zugang zu den Krediten aus dem Rotationsfonds gehen wesentliche Änderungen einher, sowohl was die Laufzeit, als auch die Investitionsunter- und -obergrenzen angeht: Die Landesquote wird von elf auf drei Staffelungen zwischen 50 und 60 Prozent beschränkt, die Investitionsuntergrenzen fallen weg und die Obergrenzen für Investitionen werden auf 1,2 Millionen Euro (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten) und zwei Millionen Euro (mittlere und große Unternehmen laut EU-Definition) beschränkt.

Wieder möglich wird mit dem heutigen Beschluss außerdem die Förderungen von Umweltinvestitionen in Anlagen oder Maschinen, die seit 2011 ausgesetzt waren. Erweitert worden sind außerdem die Liquiditätsdarlehen, die von bisher 50.000 Euro und einer Laufzeit von sieben Jahren auf 80.000 Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren angehoben worden sind.

Neu sind außerdem die Zuschläge auf die Landesquote um fünf Prozentpunkte, etwa wenn eine besondere berufliche Qualifikation wie ein Meisterbrief oder eine Qualitätszertifizierung vorliegen.

Vorübergehend werden auch Immobilienförderungen wieder zugelassen, um die Konjunktur anzukurbeln, wie Landeshauptmann Kompatscher bemerkte. Das bedeutet, dass Investitionen für den Ankauf, den Neubau und die Erweiterung von Betriebsimmobilien zur Finanzierung zugelassen werden.

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