Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Die Umweltgelder

Die Umweltgelder

theiner geldDie SE-Hydropower zahlt 244 Millionen Euro an Umweltgeldern für die Jahre von 2010 bis 2040 aus. Welche Gemeinden Geld bekommen.

Die Landesregierung hat am Dienstag die Auflagenhefte für den Betrieb von acht Kraftwerken genehmigt, die eine Neubewertung durchlaufen haben. Demnach zahlt die Betreibergesellschaft SE-Hydropower 244 Millionen Euro an Umweltgeldern für die Jahre von 2010 bis 2040 aus.

„Die Ufergemeinden müssen im Zuge der Neubewertung der Energiekonzessionen keine Einbußen bei den Umweltgeldern erleiden“, stellt Landesrat Richard Theiner klar. Am Dienstag hat die Landesregierung die Auflagenhefte für den Betrieb von acht Kraftwerken genehmigt, welche der Neubewertung unterzogen worden sind, und dabei die ursprünglich von der Landesenergiegesellschaft SEL angebotenen, höheren Beträge berücksichtigt. „Wir hatten den Gemeinden zugesichert, dass die Umweltgelder in höherem Maße fließen werden“, so auch Landeshauptmann Arno Kompatscher im Rahmen der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung, und dies sei nun für die 21 Ufergemeinden der Fall.

Demnach zahlt die SEL bzw. deren Tochtergesellschaft Hydropower rund 244 Millionen Euro an Umweltgeldern für die Jahre von 2010 bis 2040 aus.

Dies bringt für die SEL Mehrausgaben von 97,45 Millionen Euro mit sich. Betroffen sind die Kraftwerke von Lana, St. Walburg/Ulten, St. Pankraz/Ulten, Sarnthein, Kardaun, Waidbruck, Brixen und Mühlen in Taufers.

In deren Einzugsgebiet befinden sich 20 Gemeinden bzw. Fraktionen, und zwar Sarnthein, Ulten, Barbian, Lajen, Waidbruck, Kastelruth, Mühlwald, Sand in Taufers, St. Pankraz/Ulten, Lana, Bozen, Karneid, Ritten, Völs am Schlern, Brixen, Lüsen, Natz-Schabs, Franzensfeste, Rodeneck und Mühlbach

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen