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Die Kann-Bestimmung

Grünes Licht für den Wirtschaftsomnibus: Aus der verpflichtenden Tourismusabgabe soll eine Kann-Bestimmung werden.

Grünes Licht der Landesregierung für den so genannten Wirtschaftsomnibus, also den Gesetzentwurf, der verschiedene Maßnahmen im Bereich der Wirtschaft bündelt. Neben verschiedenen Entbürokratisierungsmaßnahmen ist im Omnibus auch ein Passus zur Finanzierung der Tourismusorganisationen enthalten: Demnach soll aus der verpflichtenden Tourismusabgabe eine Kann-Bestimmung werden.

Fast auf den Tag genau vor drei Jahren ist das Landesgesetz in Kraft getreten, das die Finanzierung des Tourismus auf neue Beine gestellt hat. Seither ruht die Tourismusfinanzierung auf drei Säulen: Beiträge der öffentlichen Hand, dem Gästebeitrag sowie den Beiträgen der Betriebe. Festgeschrieben im Gesetz ist auch das System zur Einhebung des so genannten Marketingbeitrags.

Dieser basiert auf Freiwilligkeit und kommt von den Betrieben. Allerdings ist im Gesetz die Bedingung festgeschrieben, dass wenn der so eingenommen Betrag unter 18 Millionen Euro bleibt, die Landesregierung ermächtigt ist, den Marketingbeitrag für das darauf folgende Jahr obligatorisch für die Wirtschaftstreibenden jener Wirtschaftssektoren, die besonders vom Tourismus profitieren, vorzuschreiben.

Mit dem am Dienstag gut geheißenen Gesetzesentwurf hat die Landesregierung diesen Passus abgemildert: Die Einführung der Abgabe soll nicht verpflichtend sein, sondern in „Kann-Bestimmung“ umgewandelt werden. „Derzeit befinden wir uns in einem Reformprozess und mit den Verbänden laufen Verhandlungen bezüglich der Reorganisation der Tourismusorganisationen und des Finanzierungsmodells. Alle Beteiligten sind sich bewusst, dass dem Tourismus eine Schlüsselrolle in unserem Wirtschaftsgefüge zukommt und deshalb gilt es den Reformprozess so rasch wie möglich zum Abschluss zu bringen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher seine Marschrichtung.

Neben der Tourismusabgabe ist im Omnibus-Gesetzentwurf ein weiterer Passus enthalten, der die Tourismusbranche betrifft: Eine Anpassung der Gastgewerbeordnung, die den bisherigen Graubereich der Haltezonen für Wohnmobile betrifft. Künftig werden diese Bereiche als gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe ausgewiesen und somit fällt auch die verpflichtende Aufenthaltsabgabe an, sofern der Aufenthalt eine festgelegte Dauer übersteigt.

Im Gesetzesentwurf sind außerdem verschiedene Anpassungen an EU-Vorgaben und Entbürokratisierungsmaßnahmen enthalten, wie etwa Anpassungen an die neue Freistellungs- bzw. De-minimis-Verordnung in Bezug auf die Unterstützung von Vereinen, Verbänden, Organisationen, eine Änderung der Berg- und Skiführerordnung hinsichtlich der Mitteilungspflicht oder eine Abänderung der Handwerksordnung bezüglich der  Voraussetzungen für die Ausübung des Kaminkehrerberufes.

 

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