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Das Steuer-Problem

 

Über 10.000 Sozialmieter hätten Anrecht auf einen Steuerbonus. Doch das Wohnbauinstitut stellt die dafür notwendige Bestätigung nicht aus.

von Heinrich Schwarz

Vor drei Wochen ließ eine Nachricht aus Rom die 13.000 Südtiroler Sozialmieter aufhorchen: Wer über ein Einkommen von bis zu 15.500 Euro verfügt, erhält einen Steuerbonus von 900 Euro. Sozialmieter mit einem Einkommen zwischen 15.501 und 31.000 Euro haben Anspruch auf einen Guthaben von 450 Euro. So sieht es ein Legislativdekret vor. Die Bestätigung erhielt Senator Hans Berger von der Agentur der Einnahmen.

Die Mieter des Wohnbauinstitutes sollten ohne größere Probleme in den Genuss des Steuerguthabens kommen. Beim Wobi könne man sich eine entsprechende Bestätigung ausstellen lassen, um anschließend die Steuererklärung machen zu können.

Zahlreiche Sozialmieter haben den Weg zum Wobi bereits auf sich genommen – allerdings ohne Erfolg: Am Schalter wird ausnahmslos erklärt, dass man derzeit keine Bestätigung mit Bezug auf das Dekret ausstellen könne.

Was ist los beim Wohnbauinstitut?

„Der rechtliche Sachverhalt scheint schwieriger zu sein als anfangs angenommen“, erklärt Wobi-Präsident Heiner Schweigkofler. Man habe sich an den nationalen Dachverband „Federcasa“ gewandt und ein ernüchterndes Antwortschreiben erhalten. „Man hat uns mitgeteilt, dass es rechtliche Bedenken gibt und grundsätzlich nicht die Möglichkeit besteht, die Bestätigungen auszustellen. Wir sind auch in Kontakt mit Trient – dort hat man entschieden, ebenfalls nichts auszustellen“, so Schweigkofler. Anders sei es in Udine.

Der Wobi-Präsident betont, dass man sich seit Wochen bemühe, den rechtlichen Sachverhalt zu prüfen. Es gebe diverse Schwierigkeiten: „So gibt es im Staatsgesetz etwa eine Beschreibung von Sozialwohnungen, wo nicht eindeutig geklärt ist, ob wir dieser entsprechen.“

Momentan könne das Wobi seinen Mietern nur eine Bestätigung darüber ausstellen, dass die Wohnungen laut Landesgesetz zum sozialen Wohnbau gehören. Dabei fehlt allerdings der entscheidende Bezug zum Dekret, laut dem der Steuerbonus ausbezahlt wird. Und mit einer Teilbestätigung kann nicht garantiert werden, dass man in den Genuss des Bonus kommt.

Was bedeutet das nun für die Sozialmieter?

„Wir versuchen alles, um sie zu unterstützen, weshalb wir derzeit alles genau prüfen“, sagt Heiner Schweigkofler. Am Donnerstag hat man sich dazu auch mit den Gewerkschaften getroffen.

Die Gewerkschaften sind es nun auch, die das Wobi scharf kritisieren. „Im Dekret steht eindeutig drinnen, dass es auch für die autonomen Provinzen anzuwenden ist. Das Wobi hätte monatelang Zeit gehabt, das zu überprüfen. Es ist schon ein bisschen traurig, wenn man jetzt noch von Rechtsunsicherheit spricht“, poltert etwa ASGB-Chef Tony Tschenett.

In der Lombardei, im Veneto und im Friaul würde das Dekret bereits angewandt, „nur bei uns muss man päpstlicher sein wie der Papst. Eigentlich dürfte es keine Probleme geben“, so der Gewerkschafter.

Tschenett fordert das Wobi auf, keine Einzelbestätigungen auszustellen, sondern eine Sammelbestätigung: „Diese kann das Institut in die einzelnen Steuerbeistandszentren schicken, die dann um eine Einzelbestätigung für die Steuererklärung anfragen können.“

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