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Personalgesetz im Landtag

Personalgesetz im Landtag

Der Entwurf zum neuen Personalgesetz des Landes wird ab Donnerstag im Landtag behandelt. Zuvor war er vom zuständigen Gesetzgebungsausschuss genehmigt worden.

Der Entwurf zum neuen Personalgesetz des Landes wird ab Donnerstag im Landtag behandelt. Zuvor war er vom zuständigen Gesetzgebungsausschuss genehmigt worden. „Die neue Personalordnung ist nur ein, wenn auch wichtiger Baustein der Verwaltungsinnovation, die darauf abzielt, die öffentliche Verwaltung auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten“, betont die zuständige LRin Waltraud Deeg.

„Als öffentliche Verwaltung stehen wir im Dienst der Südtirolerinnen und Südtiroler, denen wir unsere Leistungen möglichst bürgernah zur Verfügung stellen wollen“, so die Landesrätin, „dabei müssen wir mit technischen Neuerungen und gesetzlichen Änderungen umgehen und sollen gleichzeitig innovativ und zukunftsorientiert neue Potenziale erschließen.“ In diesem Spannungsfeld gelte es, die Verwaltung zukunftsfit zu machen, um auch in Zukunft moderne und zeitgemäße Dienstleistungen bereit stellen zu können.

Als wichtigen Teil der „Verwaltungsinnovation 2018″ stuft Landesrätin Deeg die Personalordnung ein, die im Entwurf vorliegt und ab morgen im Landtagsplenum behandelt wird. „Bei dem Entwurf handelt es sich um einen Einheitstext, durch den viele Bestimmungen aufgehoben werden beziehungsweise neu einfließen“, erklärt die Personallandesrätin. Die Neuordnung wirkt sich auf rund 30.000 öffentlich Bedienstete aus, angefangen vom Personal der Landesverwaltung über die Sanitätsbetriebe und Schulen bis hin zum Wohnbauinstitut.

Der neue Text trägt der Privatisierung des öffentlichen Dienstrechts auf gesamtstaatlicher Ebene in den 90er Jahren ebenso Rechnung, wie den jüngsten Neuerungen auf Staatsebene, die als Reformgrundsätze im Text ihren Niederschlag gefunden haben. „Unsere Bemühungen gehen allerdings dahin, die primären Zuständigkeiten in der Personalgesetzgebung für die öffentliche Verwaltung zu stärken“, so die Landesrätin, und verweist auf Vorschläge für eine entsprechende Durchführungsbestimmung, die auch Thema beim gestrigen Besuch von Ministerpräsident Matteo Renzi war.

Um den Gesetzestext auf die Schiene zu bringen, hatte sich die Landesrätin persönlich mehrmals mit den Gewerkschaften an einen Tisch gesetzt. „Das Arbeitsrecht im öffentlichen Bereich ist besonders komplex und die Gestaltungsspielräume sind leider oft beschränkt“, beklagt Deeg.

Die Personalabteilung verhandelte in insgesamt rund 20 Treffen mit den Gewerkschaftsvertretenden den Gesetzentwurf und die Themen Gewerkschaftsfreistellungen und Gewerkschaftsrechte. „Dabei sind wir den Gewerkschaften entgegengekommen“, so Landesrätin Deeg. Im Gegensatz zur staatlichen Regelung wurde entschieden, die Gewerkschaftsfreistellungen mit Kollektivvertrag und nicht mit einer einseitigen Gesetzesbestimmung zu regeln. Während auf Staatsebene die Gewerkschaftsfreistellungen per Gesetz halbiert wurden, einigte man sich auf Landesebene auf eine viel großzügigere Regelung, um den Besonderheiten der lokalen Gewerkschaftsorganisationen Rechnung zu tragen.

„Dies zeigt deutlich, dass den Kollektivvertragsverhandlungen nach wie vor auf Landesebene sehr wohl eine Rolle spielen“, betont die Personallandesrätin, die daran erinnert, dass große Teile des Gesetzentwurfs (Gewerkschaftsversammlungen, Räumlichkeiten für die Gewerkschaften, gewerkschaftliche Mitbestimmung, Veröffentlichungen von Gewerkschaftsmitteilungen im Intranet usw.) ausführlichst verhandelt und viele Vorschläge der Gewerkschaftsseite in die neue Regelung aufgenommen wurden.

„Der Gesetzentwurf“, erklärt Landesrätin Deeg, „zeigt – aufbauend auf die Grundsätze der Privatisierung des öffentlichen Dienstrechts – klar auf, was künftig mit Landesgesetz und was mit Kollektivvertrag geregelt wird.“ Allein die Tatsache, dass den Kollektivvertragsverhandlungen fünf Artikel des Landesgesetzes gewidmet sind, bestätige die Bedeutung, die ihnen nach wie vor beigemessen wird.

„Wir haben von Anfang an erklärt, dass wir den Text auf partizipativem Weg gestalten wollen und dass nichts in Blei gegossen ist“, so Landesrätin Deeg.

Zu diesem Zweck wurden auch fünf offene Informationstreffen für das Landespersonal veranstaltet. Ergänzend dazu wurde im Intranet-Bereich des Landes ein eigener Info-Bereich mit der Möglichkeit eingerichtet, Fragen zu stellen und Anregungen abzugeben. Auch Vorschläge aus der zuständigen Gesetzgebungskommission wurden berücksichtigt und in den Gesetzesentwurf eingebaut.

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