Du befindest dich hier: Home » News » Das Steuer-Ultimatum

Das Steuer-Ultimatum

Das Steuer-Ultimatum

Der neu gegründete Bund der Steuerzahler Südtirol wird aktiv: Er fordert alle Gemeinden auf, die vermeintlich unrechtmäßig eingehobene Mehrwertsteuer auf Müllgebühren zurückzuerstatten. Der Gemeindenverband hat bereits reagiert.

von Heinrich Schwarz

Steuerverschwendung stoppen, Abgaben senken – das hat sich der Bund der Steuerzahler Südtirol auf die Fahnen geschrieben. Der Verein existiert zwar erst seit rund einem Monat, erfährt aber bereits sehr großen Zuspruch. Mehrere Rechtsanwälte, Ingenieure, Unternehmer und viele einfache Leute sind mittlerweile offizielle Mitglieder.

Nun ist der Bund der Steuerzahler Südtirol so richtig losgestartet – mit einem scharf formulierten Brief an den Präsidenten des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer. Thema: Die „unrechtmäßig eingehobene Mehrwertsteuer auf Müllgebühren in Südtirol“.

Ein Auszug aus dem Brief:

„Müllgebühren sind, unabhängig davon, wie sie im Laufe der Zeit auch immer benannt wurden und werden (TIA oder TARSU), an sich schon Abgaben, welche nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden dürfen. (…) Wir ersuchen daher den Südtiroler Gemeindenverband, unverzüglich alle Südtiroler Gemeinden über diesen Umstand aufzuklären und sie aufzufordern:

  • die Einhebung einer Steuer auf eine Abgabe zu beenden;
  • die in der Vergangenheit eingehobene Mehrwertsteuer innerhalb 31. August 2015 den geschädigten Steuerzahlern zu erstatten.“

Der Hintergrund:

Laut einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2009 darf auf Müllgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden. Denn die Müllgebühr – die Rede ist im Urteil stets von der sogenannten TIA – werde zwar als „Tarif“ bezeichnet, sei in Wirklichkeit aber selbst eine Steuer.

Das Urteil bedeutete für rund 20 Millionen Italiener, denen eine Mehrwertsteuer auf die Müllgebühren angelastet wurde, ein Recht auf Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages.

Und was ist mit Südtirol? Hierzulande wird in jeder Gemeinde eine Mehrwertsteuer von zehn Prozent auf die Müllgebühren berechnet. Laut der Landesverwaltung ist dies allerdings nicht gesetzeswidrig, da die Müllgebühr in Südtirol anders geregelt sei.

Während sie im restlichen Italien anhand der Quadratmeter der Wohnung berechnet wird, setzt sich die Müllgebühr in Südtirol aus einer Grundgebühr und einer mengenabhängigen Gebühr zusammen. Es handle sich demnach nicht um eine Steuer, sondern um ein Leistungsentgelt für einen Dienst. Wer weniger Müll produziere, zahle auch weniger.

Dem Bund der Steuerzahler ist dies herzlich egal. „Uns interessiert nicht, in welcher Art und Weise die Müllgebühr berechnet wird. Fakt ist: Eine Gebühr darf nicht besteuert werden“, sagt Robert Janek.

Gemeindenverbands-Präsident Andreas Schatzer hat umgehend auf den Brief des Bunds der Steuerzahler reagiert und den Vorsitzenden Robert Janek zu einem Treffen eingeladen. Als Termin wurde der 12. Mai festgelegt.

DIE TAGUNG

Am 6. Mai findet im Bozner Kolpinghaus eine Tagung des Bundes der Steuerzahler Südtirol statt. Die Themen: Steuerwettbewerb in Europa (wer gewinnt, wer verliert?), der Bund im europäischen Kontext und: Wie sieht der ideale Politiker aus Sicht des Steuerzahlers aus.

Als Referent konnte der Generalsekretär des europäischen Bundes der Steuerzahler, Michael Jäger, gewonnen werden. Er vertritt europaweit über eine Million Mitglieder.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen