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Geklonte Kennnummern

Geklonte Kennnummern

Immer wieder erhalten Südtiroler Fahrzeugbesitzer Strafmandate aus italienischen Großstädten zugestellt, weil ihre Autokennnummern geklont wurden. Was man tun kann.

Ein Strafbescheid ist für jeden Fahrzeugbesitzer unerfreulich, noch mehr, wenn keine Straftat vorliegt und irgendwo ein Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen, wie dem eigenen, zirkuliert. „Wenn man beweisen kann, dass es keine Gesetzesübertretung mit dem eigenen Fahrzeug gibt, ist der Rekurs der einzige Ausweg“, so das Mobilitätsressort, dem wieder Fälle geklonter Kennzeichnen gemeldet wurden

Im Kraftfahrzeugamt des Landes kennen die Mitarbeiter die Probleme von Strafmandaten in Zusammenhang mit geklonten Autokennnummern. So gibt es beispielsweise den Fall, dass ein Südtiroler Besitzer eines schwarzen Mercedes ein Strafmandat unter seinem Autokennzeichen zugestellt bekommen hat, das gleichzeitig ein weißer Fiat in Rom trägt. Ein anderer Fahrzeugbesitzer hat zum Beispiel einen Strafbescheid für ein Vergehen mit seinem Wagen in Neapel bekommen, obwohl er nachweislich am betroffenen Tag mit seinem Fahrzeug in Südtirol war.

„Immer wieder wenden sich Bürger an uns, wenn sie so eine umgangssprachlich ´verrückte Strafe´ erhalten“,  so Markus Kolhaupt, Vizedirektor des Kraftfahrzeugamts. „Natürlich sind solche Vorfälle für die Bürger unangenehm, als Land können wir jedoch nicht auf die Ausstellung der Strafmandate einwirken. Meistens stammen die Bescheide von außerhalb der Provinz.“, sagt Kolhaupt.

„Wer beweisen kann, dass er unrechtmäßig eine Strafe bekommen hat, sollte innerhalb von 60 Tagen einen Rekurs an den Präfekten der Provinz, in welcher das Mandat ausgestellt worden ist oder an das territorial zuständige Friedensgericht einreichen und die Sachverhalte auflisten, welche dem Bescheid widersprechen“, rät der Vizedirektor des Kraftfahrzeugamt des Landes.

Der Rekurs kann selbst verfasst werden, oder die Betroffenen können einen Anwalt hinzuziehen. Ein Musterbeispiel für einen Rekursantrag hält auch die Verbraucherzentrale bereit. Im Rekurs sollte alles Entlastende aufgelistet werden wie zum Beispiel Nachweise über Anwesenheit an einem anderen Ort, anderer Typ und/oder Farbe des Fahrzeuges. Der Rekurs hat zum Ziel, die Umstände der Beanstandung nichtig erscheinen zu lassen. Alle wichtigen Informationen zur Rekursstellung und die eigenen Rechte sollten Betroffene auch von der ausfertigenden Stelle des Strafmandates bekommen.

 

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