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Niedrigere Gebühren

Die EU hat neue Obergrenzen für die Interbankenentgelte festgelegt. Für Kreditkarten wird eine Obergrenze von 0,3 Prozent vorgesehen.

Das Europäische Parlament hat neue Obergrenzen für die Interbankenentgelte festgelegt, die Händler für bargeldlose Zahlungen an die Banken entrichten müssen. Damit werden im gesamten EU-Raum die Bankgebühren für Zahlungen mit Kredit- und Debitkarten gedeckelt: Für Kreditkarten wird eine Obergrenze von 0,3 Prozent vorgesehen, für Debitkarten gilt ein Maximum von 0,2 Prozent.

Die neuen Bestimmungen treten nach der Verabschiedung durch den EU-Rat in Kraft.

Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol begrüßt die Maßnahme. „Auch wenn diese Festlegung nicht direkt die Gebührenzahlungen der Unternehmen an die eigene Bank, sondern nur die so genannten Interbankenentgelte betrifft, d.h. die Gebühren, die zwischen den Banken im kartenbasierten Zahlungsverkehr anfallen, wurde damit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt: hin zu einer Kostenentlastung und zu mehr Gebührentransparenz im kartenbasierten Zahlungsverkehr“, erklärt hds-Präsident Walter Amort. Die bisher beträchtliche Höhe der Gebühren, die Unternehmen für elektronische Zahlungen zahlen mussten, ist ein Hindernis für die stärkere Verbreitung von bargeldlosen Zahlungen – vor allem für kleinere Unternehmen mit geringer Verhandlungsstärke gegenüber den Banken.

Walter Amort

Walter Amort

„Eine stärkere Verbreitung des elektronischen Geldes muss mit einer Reduzierung der Kosten und Gebühren für die Betriebe einhergehen und nicht beispielsweise mit einer obligatorischen Nutzung von Pos-Zahlungssystemen“, so Amort.

Bekanntlich sind die Unternehmer und Freiberufler seit 30. Juni 2014 verpflichtet, die Bankomatzahlungen bei Geschäftsabwicklungen von über 30 Euro anzunehmen. Die Nichtbeachtung der Pflicht wird bisher mit keiner Verwaltungsstrafe geahndet, da es sich um eine Auflage und nicht um eine gesetzliche Vorschrift handelt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass die neuen Begrenzungen sowohl für Zahlungen im Inland als auch für grenzüberschreitende Zahlungen gelten, d.h. also auch für die Zahlungen ausländischer Touristen in Italien mit Kredit- und Debitkarten.

„Endlich gibt es Bewegung bei den Interbankenentgelten, vor allem setzt sich die Erkenntnis durch, dass diese Kosten die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und dass die ungerechtfertigte Höhe dieser Gebühren den Einzelhandel stark belasten und dem Endverbraucher keinen Vorteil bringen“, stellt Präsident Amort fest. Nach Schätzungen des Dachverbands Confcommercio machen bei einem mit Pos-Zahlungen erzielten Umsatz von 150.000 Euro die Kosten für die Betriebe – Geräteleihgebühren und Transaktionsgebühren –  rund 1,28 Prozent aus.

Der hds fordert die Unternehmer auf, ihre Pos-Bedingungen zu prüfen und bei der Bank bessere Bedingungen zu beantragen: „Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Kosten ist auf jeden Fall empfehlenswert. Unternehmen sollten von ihren Banken alle Informationen zu den Kosten für Pos-Zahlungen einholen und eine Verbesserung der Bedingungen fordern, zumal Banken oft Spielräume haben.“

In Italien sind im Handel über 1,5 Millionen Pos-Geräte für den bargeldlosen Zahlungsverkehr installiert. Damit liegt Italien an der Spitze im Euro-Raum, was die Zahl der mit Pos-Zahlungssystemen ausgestatteten Betriebe anbelangt. Der Vergleichswert in Deutschland liegt bei nur 720.000.

 

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